Sitzung: 20.06.2018 Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 282/FB 2/2018
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt
dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Donnersbergkreis und
den Verbandsgemeinden für den Zeitraum von 3 Jahren mit 4 Gegenstimmen zu. Zur
Verlängerung der Vereinbarung ist eine erneute Beschlussfassung erforderlich.
Im Landesentwicklungsplan (LEP
III) des Landes Rheinland-Pfalz ist festgelegt, dass die Kreise zusammen mit
den Verbandsgemeinden ein Klimaschutzkonzept aufstellen. Im Klimaschutzkonzept
sollen Maßnahmen und Strategien entwickelt werden, die zum Schutz und zur
Verbesserung des Klimas beitragen. Unter Beteiligung der Bürger des Landkreises
wurden in verschiedenen Bürgerforen Maßnahmen und Vorschläge ausgearbeitet, aus
denen das Klimaschutzkonzept DENK WEITER entwickelt wurde. Das
Klimaschutzkonzept ist auf der Homepage der Kreisverwaltung Donnersbergkreis
veröffentlicht und dort einsehbar.
Der Maßnahmenkatalog muss nun
auch umgesetzt werden. Die vorhandene Personalkapazität bei der Kreisverwaltung
und den Verbandsgemeinden reicht hierzu aber nicht aus. Die Umsetzung soll daher zum einen durch eine enge
Zusammenarbeit mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz, sowie durch die
Schaffung eines Klimaschutzmanagements mit drei Vollzeitstellen erfolgen. Die
Klimaschutzmanager unterstützen die Gemeinden und Verwaltung vor Ort bei der
Umsetzung der festgelegten Ziele und dienen als Koordinator und
Ansprechpartner. Weitere Informationen können aus der Präambel des beiliegenden
Entwurfs der Kooperationsvereinbarung entnommen werden.
Für das Klimaschutzmanagement
wird ein Förderantrag gestellt. Für die ersten 3 Jahre erfolgt eine Förderung
von bis zu 90 %. Die verbleibenden Kosten werden anteilig auf die beteiligen
Verbandsgemeinden und den Donnersbergkreis aufgeteilt. Auf die Verbandsgemeinde
Eisenberg entfällt für die ersten 3 Jahre ein Anteil von jährlich ca. 3.800 €
bzw. 3.700 €. Die Kosten für die Jahre 4 und 5 würden sich auf ca. 16.200 €
erhöhen, soweit ein Verlängerungsantrag gestellt wird. Hierzu ist aber eine
vorherige Beschlussfassung und Zustimmung durch die Räte erforderlich.
Zur Information sind als Anlage 2 der Entwurf des
Kooperationsvertrages, sowie die Kostenschätzung für das Klimaschutzmanagement
beigefügt.