Sitzung: 22.05.2018 Bau- und Umweltausschuss der Stadt Eisenberg
Abstimmung: Enthaltungen: 2
Beschluss:
Gegen den geplanten Neubau des Einfamilienhauses bestehen keine
baurechtlichen Bedenken. Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Eisenberg
empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Eisenberg mit zwei Enthaltungen, das
gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Das bisher unbebaute Grundstück mit 294 m² an der Wingertsbergstraße
soll mit einem Einfamilienwohnhaus bebaut werden. Das geplante Gebäude hat eine
Grundfläche von 8,50 x 8,75 m. Die erforderlichen Abstände zu den
Nachbargrundstücken werden eingehalten. Das Gebäude mit einer Gesamthöhe von
8,07 m und einer Dachneigung von 38 Grad fügt sich in die vorhandene Bebauung
ein.
Für den Bereich des Vorhabens besteht kein Bebauungsplan. Die
baurechtliche Zulässigkeit hat anhand der vorhandenen Umgebungsbebauung zu
erfolgen. Die Häuser in der näheren Umgebung weisen vergleichbare Höhen auf.
Die baurechtlichen Vorschriften werden eingehalten. Das gemeindliche
Einvernehmen kann erteilt werden.
Der Beschlussvorlage ist ein Auszug aus den vorgelegten Planunterlagen
beigefügt.