Abstimmung: Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Gegen den geplanten Neubau des Einfamilienhauses bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Eisenberg empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Eisenberg mit zwei Enthaltungen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

 

 


 

Das bisher unbebaute Grundstück mit 294 m² an der Wingertsbergstraße soll mit einem Einfamilienwohnhaus bebaut werden. Das geplante Gebäude hat eine Grundfläche von 8,50 x 8,75 m. Die erforderlichen Abstände zu den Nachbargrundstücken werden eingehalten. Das Gebäude mit einer Gesamthöhe von 8,07 m und einer Dachneigung von 38 Grad fügt sich in die vorhandene Bebauung ein.

Für den Bereich des Vorhabens besteht kein Bebauungsplan. Die baurechtliche Zulässigkeit hat anhand der vorhandenen Umgebungsbebauung zu erfolgen. Die Häuser in der näheren Umgebung weisen vergleichbare Höhen auf.

 

Die baurechtlichen Vorschriften werden eingehalten. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Der Beschlussvorlage ist ein Auszug aus den vorgelegten Planunterlagen beigefügt.