Abstimmung: Enthaltungen: 1

Empfehlung:

Gegen den geplanten Neubau des Einfamilienhauses bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Eisenberg empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Eisenberg mit einer Enthaltung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

 


Auf dem geplanten Baugrundstück an der Hauptstraße steht bereits ein älteres Gebäude. Auf der freien Fläche ist ein weiteres Wohngebäude geplant. Das geplante Gebäude weist zwei Vollgeschosse mit Dachausbau aus. Der Beschlussvorlage ist ein Auszug aus den vorgelegten Unterlagen beigefügt.

 

Für den Bereich des Bauvorhabens besteht kein Bebauungsplan. Die baurechtliche Zulässigkeit ist nach der Umgebungsbebauung zu beurteilen. Der überwiegende Teil der vorhandenen Gebäude besteht ebenfalls aus zwei Vollgeschossen. Jedoch haben diese abweichend von dem geplanten Gebäude keinen Kniestock. Bei den vorhandenen Gebäuden ragt jedoch das Kellergeschoss teilweise sehr deutlich über das Straßenniveau hinaus.

Unter Beachtung der vorstehenden Ausführungen wird das geplante Gebäude die Gesamthöhen (First- und Traufhöhe) der vorhandenen Gebäude nicht überschreiten.

 

Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das geplante Gebäude in die bestehende Bebauung ein. Die baurechtlichen Vorschriften werden eingehalten. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.