Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Gegen die geplante Erweiterung und Nutzungsänderung der bestehenden ALDI-Filiale bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird einstimmig erteilt.

 


 

Für die ALDI-Filiale ist eine Erweiterung und Nutzungsänderung geplant. Die bestehende Anlieferung und das Lager sollen durch einen Anbau erweitert werden. Ein Teil des bestehenden Lagers wird der Verkaufsfläche zugeordnet. Als weitere Maßnahmen sind eine Nutzungsänderung für den Backraum, die Errichtung eines Wertelagers für Pyrotechnik und ein Technikraum im Lager geplant. Weiterhin sollen bodentiefe Fenster an der Eingangsseite eingebaut und die Kältetechnik erneuert werden. An Werbemaßnahmen sollen die Wandwerbeschilder erneuert und ein neuer Werbepylon sowie Werbebanner aufgestellt werden. Der Brandschutz wird angepasst.

 

Die ALDI-Filiale wird mit den vorstehend aufgeführten Maßnahmen an die neue Konzeption angepasst. Die geplanten Baumaßnahmen sind grundsätzlich unproblematisch. Für die Erweiterung der Verkaufsfläche ist jedoch eine Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich. Im Bebauungsplan „Industriepark-Süd, I. Änderung“ ist eine Verkaufsfläche von höchstens 800 m² festgelegt. Im Rahmen einer bereits erteilten Befreiung wurde diese auf 1.000 m² erweitert. Für die vorliegende Planung ist eine weitere Befreiung auf 1.200 m² erforderlich.   

 

Nach Auffassung der Verwaltung kann zu dem vorgelegten Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen und die Befreiung erteilt werden. Mit der neuen Konzeption wird eine großzügigere Verkaufsfläche mit breiteren Durchgängen geschaffen. Die umliegenden Filialen wurden bereits entsprechend umgebaut. Der Discounter LIDL besitzt ebenfalls eine Verkaufsfläche von 1.200 m². 

Der Beschlussvorlage ist ein Auszug aus der vorgelegten Planung beigefügt.