Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat stimmt der Änderung bzw. der Konkretisierung der Sondernutzungssatzung wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu.

 

Der Änderung aus dem Haut- und Finanzausschuss wurde wie folgt zugestimmt:

 

§ 6a Abs. 1 “Sonderregelungen für Wahlwerbung”

“Bei Personenwahlen im Rahmen des Kommunalwahlrechtes sind pro Bewerber 100 Plakate ….”

 

 


Die Stadt Eisenberg hat für die Nutzung der stadteigenen Flächen eine Sondernutzungssatzung erlassen. Unter anderem wurden in § 6 Regelungen für die Plakatierung und Wahlwerbung getroffen. Nachdem es bei der Auslegung der Regelungen zu Unstimmigkeiten kam, wurde die Verwaltung beauftragt diese zu konkretisieren.

Der Beschlussvorlage sind die bisherigen Regelungen des § 6 sowie der Änderungsvorschlag der Verwaltung beigefügt. Es wird vorgeschlagen die Wahlwerbung in einem gesonderten § zu regeln. Im Vorschlag der Verwaltung wurde keine Änderung bei der zulässigen Anzahl der Plakate vorgenommen.

 

Im Haupt- und Finanzausschuss wurde folgende Änderung vorgeschlagen:

 

§ 6a “Sonderregelungen für Wahlwerbung”

“Bei Personenwahlen im Rahmen des Kommunalwahlrechtes sind pro Bewerber 100 Plakate ….”