Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig, die derzeit gültige Straßenreinigungssatzung an die Mustersatzung anzugleichen.

 

Bauamtsleiter Görg wird bis zur nächsten Sitzung die neue Straßenreinigungssatzung zum Beschluss vorlegen.

 


 

Die Stadt Eisenberg hat im Jahr 1965 eine Straßenreinigungsatzung erlassen. Von Teilen des Stadtrates besteht die Auffassung, dass die in der Satzung auf die Bürger übertragenen Pflichten nicht ausreichend wahrgenommen werden.

In der bestehenden Satzung wurde die Räum- und Streupflicht auf die angrenzenden Grundstückseigentümer übertragen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Stadt diese Aufgaben selbst wahrnimmt und die anfallenden Kosten durch die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr von den Grundstückseigentümern anfordert. Die Straßenreinigungsgebühr kann auch nur für Teilbereiche der Stadt festgesetzt werden.

Der Beschlussvorlage ist die bestehende Satzung aus dem Jahr 1965 beigefügt. Die grundsätzlichen Regelungen und Pflichten der Bürger sind unverändert. Weiterhin liegt die Muster Satzung bei, nach der Straßenreinigungsgebühren erhoben werden.  

 

Ratsmitglied Funck ist der Meinung, dass man den Teil “Straßenreinigung bis zur Straßenmitte” heraus nehmen soll. Reinigen der Bordsteinrinne und des Gehweges reicht.

 

Ratsmitglied Lattauer bemängelt, dass nicht nur viele Grundstückseigentümer ihre Reinigungspflicht vernachlässigen, sondern auch viele Gewerbebetriebe.