Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Gegen den geplanten Werbepylon bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Der beantragten Befreiung zur Überbauung des Grünstreifens wird einstimmig zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 


 

Auf dem Gewerbegrundstück im „Industriepark-Süd“ an der Straße „Am Gielbrunnen“ ist die Errichtung eines Werbepylons geplant. Der Pylon hat eine Gesamthöhe von 4m (incl. Sockel) und eine Breite von 1m. Mit dem Pylon wird für die angrenzende Firma geworben.

Der Werbepylon ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Industriepark-Süd grundsätzlich zulässig. Die Werbeanlage soll jedoch in der an die Straße angrenzende Grünfläche gebaut werden. Dieser Bereich ist nach dem Bebauungsplan von einer Bebauung freizuhalten. Vom Bauherren wird eine Befreiung beantragt. Der Befreiungsantrag mit Begründung liegt der Beschlussvorlage bei. Weiterhin sind Unterlagen zum Pylon beigefügt.

In vergleichbaren Fällen wurde eine Befreiung zur Überbauung des Grünstreifens mit Werbeanlagen bereits erteilt. Nach Auffassung der Verwaltung kann dem Antrag stattgegeben werden.