Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Gegen die beantragte Nutzungsänderung des Blumenladens in einen Friseursalon bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird einstimmig erteilt.

 

 


 

Der ehemalige Blumenladen in der Hauptstraße soll zukünftig als Friseursalon genutzt werden. Hierzu ist eine baurechtliche Nutzungsänderung erforderlich. Im Gebäude wurden keine größeren Umbauten erforderlich. Es wurden lediglich zwei zusätzliche Toiletten eingebaut. In den beiden Schaufenstern wird jeweils ein Schriftzug mit den Abmessungen von 1,00 m x 0 80 m angebracht.

 

Aus baurechtlicher Sicht bestehen gegen die beantragte Nutzungsänderung keine Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden. In der Anlage ist ein Auszug aus den vorgelegten Planunterlagen beigefügt.