Der Verbandsgemeinderat stimmt der Nachtragshaushaltssatzung mit
-haushaltsplan und -stellenplan der Verbandsgemeinde Eisenberg für das Haushaltsjahr 2018 einstimmig zu. Das Zahlenwerk ist der Niederschrift als Anlage 5 beigefügt

 


Bürgermeister Bernd Frey erläutert dem Verbandsgemeinderat in seiner Haushaltsrede die Nachtragshaushaltssatzung mit –haushaltsplan und -stellenplan der Verbandsgemeinde Eisenberg für das Haushaltsjahr 2018.

 

Nach § 1 der Nachtragshaushaltssatzung hat sich im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge von 8.580.546,00 € auf 9.643.330,00 € erhöht, der Gesamtbetrag der Aufwendungen von 9.398.807,00 € auf 10.274.527,00 € erhöht. Somit hat sich der Jahresfehlbetrag von -818.261,00 € auf -631.197,00 € reduziert.

 

Im Finanzhaushalt hat sich der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen von 8.368.810,00 € auf 9.431.594,00 € verändert, der Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen von 8.997.333,00 € auf 9.873.053,00 €. Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen hat sich von -628.523,00 € auf -441.459,00 € reduziert.

Außerordentliche Ein- und Auszahlungen sind keine eingeplant.

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit wurden von 109.200,00 € auf 609.000,00 € festgesetzt. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit haben sich von 317.000,00 € auf 1.545.000,00 € verändert.  Damit hat sich der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -207.800,00 € auf -936.000,00 € erhöht.

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit wurden gegenüber bisher 1.068.023,00 € auf nunmehr 1.624.659,00 € festgesetzt. Die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit erhöhen sich von 231.700,00 € auf 247.200,00 €. Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit  erhöht sich von 836.323,00 € auf 1.377.459,00 €.

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen sowie der Gesamtbetrag der Auszahlungen belief sich bisher auf 9.546.033,00 € nunmehr auf 11.665.253,00 €.

 

Nach § 2 wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist von bisher 207.800,00 € auf nunmehr 936.000,00 € festgesetzt.

 

§ 3,4, 5 und 7 der Nachtragshaushaltssatzung bleiben unverändert.

 

Nach § 6 der Haushaltssatzung erhebt die Verbandsgemeinde einen Verbandsgemeindeumlagesatz in Höhe von 45,91 %.

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 beträgt 1.734.796,17 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2017 beträgt 1.071.445,17 €, zum 31.12.2018 440.248,17 € (§ 8).

 

§§  9, 10 bleiben unverändert.

 

 

Durch neue Stellenbewertungen sowie die Überleitung in die neue Entgeltordnung mussten die Höhergruppierungen in den Stellenplan 2018 eingearbeitet werden.