Sitzung: 28.02.2018 Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Nachtragshaushaltssatzung
mit
-haushaltsplan und -stellenplan der Verbandsgemeinde Eisenberg für das
Haushaltsjahr 2018 einstimmig zu. Das Zahlenwerk ist der Niederschrift als Anlage 5 beigefügt
Bürgermeister Bernd
Frey erläutert dem Verbandsgemeinderat in seiner Haushaltsrede die
Nachtragshaushaltssatzung mit –haushaltsplan und -stellenplan der
Verbandsgemeinde Eisenberg für das Haushaltsjahr 2018.
Nach § 1 der
Nachtragshaushaltssatzung hat sich im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der
Erträge von 8.580.546,00 € auf 9.643.330,00 € erhöht, der Gesamtbetrag der
Aufwendungen von 9.398.807,00 € auf 10.274.527,00 € erhöht. Somit hat sich der
Jahresfehlbetrag von -818.261,00 € auf -631.197,00 € reduziert.
Im Finanzhaushalt
hat sich der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen von 8.368.810,00 € auf
9.431.594,00 € verändert, der Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen von
8.997.333,00 € auf 9.873.053,00 €. Der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen hat sich von -628.523,00 € auf -441.459,00 € reduziert.
Außerordentliche
Ein- und Auszahlungen sind keine eingeplant.
Die Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit wurden von 109.200,00 € auf 609.000,00 € festgesetzt.
Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit haben sich von 317.000,00 € auf
1.545.000,00 € verändert. Damit hat sich
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -207.800,00 €
auf -936.000,00 € erhöht.
Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit wurden gegenüber bisher 1.068.023,00 € auf nunmehr
1.624.659,00 € festgesetzt. Die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit erhöhen
sich von 231.700,00 € auf 247.200,00 €. Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit erhöht sich von
836.323,00 € auf 1.377.459,00 €.
Der Gesamtbetrag
der Einzahlungen sowie der Gesamtbetrag der Auszahlungen belief sich bisher auf
9.546.033,00 € nunmehr auf 11.665.253,00 €.
Nach § 2 wird der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist von bisher
207.800,00 € auf nunmehr 936.000,00 € festgesetzt.
§ 3,4, 5 und 7 der
Nachtragshaushaltssatzung bleiben unverändert.
Nach § 6 der
Haushaltssatzung erhebt die Verbandsgemeinde einen Verbandsgemeindeumlagesatz
in Höhe von 45,91 %.
Der Stand des
Eigenkapitals zum 31.12.2016 beträgt 1.734.796,17 €. Der voraussichtliche Stand
zum 31.12.2017 beträgt 1.071.445,17 €, zum 31.12.2018 440.248,17 € (§ 8).
§§ 9, 10 bleiben unverändert.
Durch neue
Stellenbewertungen sowie die Überleitung in die neue Entgeltordnung mussten die
Höhergruppierungen in den Stellenplan 2018 eingearbeitet werden.