Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Entwurf der Stellenausschreibung zu und beschließt einstimmig, vorbehaltlich der Festlegung des Wahltermins auf den 9. September 2018, die Stellenausschreibung bis spätestens 2. Juli 2018 im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) und im Staatsanzeiger zu veröffentlichen.

 


 

Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters ist gemäß § 53 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) spätestens am 69. Tage vor der Wahl, das ist der 2. Juli 2018 (die Festsetzung des Wahltermins durch die Kommunalaufsicht vorausgesetzt), öffentlich auszuschreiben.

 

Diese Stellenausschreibung ist ein notwendiger Akt zur Vorbereitung der Wahl des hautamtlichen Bürgermeisters und unabhängig von der wahlrechtlich notwendigen Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen.

 

Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen hat durch den Wahlleiter ebenfalls spätestens am 69. Tage vor der Wahl zu erfolgen, vgl. § 16 Abs. 1 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG).

 

Zuständig für die Stellenausschreibung ist der Verbandsgemeinderat. Der Entwurf der Stellenausschreibung ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.