Sitzung: 28.02.2018 Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg
Vorlage: 262/FB 4/2018
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Eisenberg fasst folgende Grundsatzbeschlüsse einstimmig:
Zur Sicherstellung
einer rechtlich ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Klärschlammverwertung
tritt die Verbandsgemeinde Eisenberg der „Kommunalen Klärschlammverwertung
Rheinland-Pfalz Anstalt des öffentlichen Rechts (KKR)“ zum Zweck der
ordnungsgemäßen Verwertung sämtlicher anfallender Klärschlämme bei.
Die als Anlage 6 vorliegende
Anstaltssatzung wird angenommen.
Die Priorität für
die Klärschlammverwertung liegt auf der jeweils günstigsten Variante.
1. Allgemeiner Anlass und Zweck
In Rheinland-Pfalz
werden aktuell etwa zwei Drittel aller Klärschlämme landwirtschaftlich
verwertet, ca. 60.000 Tonnen Trockensubstanz pro Jahr. Die VG Eisenberg trägt
mit 250 Tonnen / Jahr dazu bei. Die jüngsten Änderungen der Düngeverordnung und
der Klärschlammverordnung (abschließend vom Bundestag beschlossen, Veröffentlichung im Oktober 2017) führen zu erheblichen und
noch in 2017 wirksam werdenden Einschränkungen dieses Verwertungswegs. Zudem
fallen aus anderen Gründen potenzielle Flächen weg, z.B. in Konkurrenz zur
Gülleausbringung oder wegen „schadstoffsensibler“ Wirtschaftsarten
(Nahrungsmittelerzeugung, Öko-/Biolandbau u.ä.).
(Weitere Details
siehe www.klaerschlammkooperation-rlp.de unter Rechtliches)
Folglich werden
sich die Optionen für eine landwirtschaftliche Verwertung weiter verengen und -
soweit überhaupt noch möglich - mit deutlich höheren Kosten verbunden sein
(Lagerkapazitäten, Untersuchungsumfang und -häufigkeit u.a.m.).
Als Alternative ist
derzeit verfügbar die thermische Verwertung als Mitverbrennung
(z.B. Braunkohlekraftwerk, Zementindustrie) oder als Monoverbrennung. Die
Optionen für die Mitverbrennung werden sich künftig ebenfalls verengen. Zum
einen wird sie wegen des Gebots zum Phosphor-Recycling gemäß neuer
Klärschlammverordnung für Kläranlagen ab 50.000 EW ab 2032, für solche ab
100.000 EW bereits ab 2029 verboten. Zum anderen werden ihre Kapazitäten
mittelfristig aufgrund der allgemeinen Entwicklungen im Energiesektor drastisch
zurückgehen, vor allem die Verwertung in Kohlekraftwerken (aktuell z.B. die
Schließung des Kraftwerks Ensdorf
Ende 2018).
Ein
Phosphor-Recycling aus dem Abwasserstrom oder direkt aus dem Klärschlamm ist
zwar technisch möglich, die dazu erforderlichen Verfahren sind aber teils nicht
sehr effizient, zu teuer oder bisher nur im Labormaßstab erprobt. Alternativen
zur Monoverbrennung, d.h. andere thermische Verwertungsverfahren sind in
Entwicklung, Nachweise über Wirtschaftlichkeit und Verfahrensstabilität stehen
aber noch aus.
Vor diesem
Hintergrund stehen für die Abwasserbetriebe künftig vor allem
Entsorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Preisstabilität im Vordergrund:
Klärschlamm fällt tagtäglich und zwangsläufig an; die Kosten für die
Klärschlammverwertung sind gebührenrelevant.
Hierzu soll die
interkommunale Kooperation in Form der „Kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR
(KKR)“ einen maßgeblichen Beitrag leisten. Sie ist als Angebot
konzipiert, das prinzipiell landesweit offen steht; andere regionale Strategien
bzw. Kooperationen sind damit nicht ausgeschlossen.
2. Zielsetzungen und Aufgaben der KKR AöR
Die Klärschlammverwertung
Kommunal RLP AöR (KKR) wird als gemeinsame Anstalt gegründet; Anstaltsträger
können alle rheinland-pfälzischen Träger der öffentlichen Abwasserbeseitigung
werden, bei denen kommunale Klärschlämme zur Verwertung anfallen - also auch
Zweckverbände oder Anstalten des öffentlichen Rechts, die eine Kläranlage
betreiben.
Ziel und Zweck der
KKR AöR ist es insbesondere, die bei den Anstaltsträgern anfallenden
Klärschlamme der ordnungsgemäßen sowie möglichst sicheren und wirtschaftlichen
Verwertung zuzuführen und damit für die Anstaltsträger möglichst weitgehende
Entsorgungssicherheit zu gewährleisten. Neben der Verwertung über die 2019 in
Betrieb gehende Monoverbrennung in Mainz (siehe unten) hinaus kommt dazu in
Betracht die thermische Verwertung in anderen Anlagen oder - soweit und solange
(noch) möglich (Düngerecht, Flächenverfügbarkeit, Lagerkapazität etc.) - die
landwirtschaftliche Verwertung über die KKR AöR.
Auf diese Weise
werden die Anstaltsträger von den immer komplexer werdenden Anforderungen an
die Klärschlammverwertung entlastet. Vor allem in den kleineren Abwasserwerken
wird es zunehmend schwieriger, die entsprechend qualifizierten personellen
Ressourcen im eigenen Haus vorzuhalten bzw. wirtschaftlich auszulasten.
Aus der Bündelung
dieser Aufgaben, aber auch der Bündelung etwa von Ausschreibungen oder der
Lohnentwässerung oder der zentralen Beschaffung von Hilfsstoffen (z.B.
Polymere) werden entsprechende Vorteile und effizientere Abläufe erwartet. Die
KKR AöR ist in der Lage, den Klärschlamm in die jeweils beste, verfügbare und
wirtschaftlichste Verwertungsschiene zu steuern. Dazu schafft sie die
notwendigen vertraglichen Grundlagen durch Beschaffung bzw. Sicherung
entsprechender Mengenkontingente. Die Bildung regionaler Verwertungsstrukturen
innerhalb der KKR AöR ist ausdrücklich möglich, so dass sich bereits bestehende
regionale Initiativen, Organisationen oder Strukturen hier einbinden lassen.
Zur Erreichung des
vorgenannten Anstaltszwecks wird insbesondere die vergabefreie Anlieferung der
kommunalen Klärschlämme in die Monoverbrennungsanlage Mainz der TVM GmbH
im Wege eines Inhouse-Geschäfts ermöglicht; dazu übernimmt die KKR die
Bündelungsfunktion und wird über die zwischengeschaltete Gesellschaft VK
Kommunal GmbH mittelbar Gesellschafter der TVM GmbH mit einem
Gesellschaftsanteil von 1% (die weiteren Gesellschafter sind:
Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR, Stadtentwässerung Kaiserslautern AöR, AVUS
Ingelheim, FWE Verwaltungs-GmbH und WVE GmbH). Damit kann gewährleistet werden,
dass die zur Auslastung der Mainzer Anlage (auf rd. 35.000 toTS) notwendigen
Klärschlammmengen aus Rheinland-Pfalz eingebracht werden können (neben einer
eventuellen landwirtschaftlichen Verwertung).
Dementsprechend ist
die Aufgabe der KKR AöR die Strukturierung, die Organisation und die
Durchführung der Verwertung des jeweils anfallenden Klärschlamms für alle
Anstaltsträger. Die Abwasserbeseitigungspflicht selbst verbleibt beim
Aufgabenträger, insbesondere auch die Klärschlammschlammentwässerung.
Die KKR AöR bedient
sich für das operative Geschäft der VK Kommunal GmbH, die die KKR gemeinsam mit
der WVE GmbH Kaiserslautern zeitgleich gründen wird.
3. Aktuelle Situation und
Handlungsbedarf im eigenen Abwasserbetrieb
Wie schon im Werksausschuss im Juni 2017 ausgeführt, werden seit 1994 die in der Kläranlage Eisenberg anfallenden Klärschlämme von ca. 1.000 t mit 25% Trockensubstanz, umgerechnet etwa 250 t Trockenmasse, auf landwirtschaftliche Flächen im näheren Umkreis gebracht und in die Erde eingearbeitet.
Seit 2008 wird dies im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit mit den Werken im gesamten Donnersbergkreis und Hettenleidelheim durchgeführt. Unser Vertrag läuft noch bis Ende 2018 und muss sechs Monate vor Vertragsende gekündigt werden, sonst verlängert er sich um ein weiteres Jahr.
Wie anfänglich erläutert, wurde durch die Verschärfung der Klärschlammverordnung, Düngemittelverordnung und Düngeverordnung im Laufe der letzten Jahre die Aufbringungsmöglichkeiten immer weiter eingeschränkt, sei es durch geringere Grenzwerte, verminderte Mengen oder Flächeneinschränkung durch Sonderkulturen.
Vor zwei Jahren hatte es schon den Anschein, dass wegen der zur Schlammentwässerung verwendetet Polymere, der Aufbringung das Ende droht, da diese sich um mindestens 20% in zwei Jahren abbauen müssen.
Dieses Problem wurde nochmals überwunden, da die Polymerhersteller die geforderte Abbaubarkeit bescheinigten.
Von Seiten des Bundesrates besteht erhebliche Skepsis bezüglich des Einsatzes von synthetischen Polymeren, weshalb auch die Forderung erhoben wurde, spätestens 2019 die bisherige Regelung bzw. die Frage nach der biologischen Abbaubarkeit zu überprüfen und neu zu bewerten.
Auch die zentrale Phosphatrückgewinnung soll angegangen werden. Von den ca. 10 t Phosphor (1,8 gr / ( E*d), welche in unserer Kläranlage ankommen, werden ca. 8,5 t – 9,5 t durch Fällung herausgeholt und bleiben im Klärschlamm. Die restliche Menge von 1,5 t fließt mit dem gereinigten Abwasser in den Vorfluter. Unser Grenzwert zur Einleitung beträgt max. 1,6 mg/l was ein um 20 % besserer Wert ist, als wir für unsere Größenklasse erfüllen müssten. Im Mittel haben wir nur 0,5 mg/l im Ablauf.
Der Fachbeirat Eigenbetriebe und kommunale Unternehmen des GStB kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung mit der neuen Düngeverordnung erheblich verschlechtern.
Zum einen wegen der Reduzierung der Auftragsmengen von 170 kg/ha auf 60 kg/ha, dadurch ein 3-facher Flächenbedarf, mehr Bodenproben , erhöhte Logistik– und Transportkosten, längere winterliche Sperrfrist und größere Zwischenlager.
Daraus resultieren immer weniger geeignete Flächen, einhergehend mit ansteigenden Preisen, da eine Flächenkonkurrenz mit Gülle und Gärresten entsteht.
Unter dieser Zielsetzung hat federführend der GStB ein Kooperationsmodell „Kommunale Klärschlammverwertung“ entworfen, mit dem Ziel die Wertschöpfung vor Ort zu halten, eine europaweite Ausschreibung zu vermeiden und die Entsorgungssicherheit dauerhaft sicher zu stellen.
Um dies zu gewährleisten, sollen künftig mindestens zwei Verwertungswege eröffnet werden:
1. Landwirtschaftliche Verwertung, soweit und solange wie möglich,
2. Monoverbrennung in Mainz, um den Klärschlamm einer kurz- bis mittelfristigen thermischen Verwertung mit Phosphorrückgewinnung zuzuführen.
Diesbezüglich wurde zum 01.01.2018 eine AöR (KKR AöR, Kommunale Klärschlammverwertung Rheinland Pfalz) gegründet, an der sich alle kommunalen Unternehmen beteiligen können, um langfristige Planungssicherheit von 15-20 Jahren zu bieten.
Die Gründungsmitglieder sind vier Abwasserbeseitigungsbetriebe aus Rheinland Pfalz:
- Verbandsgemeinde
Niederzissen
- Entsorgungsbetrieb Landau
- Verbandsgemeinde Winnweiler
- Verbandsgemeinde Wörrstadt
Der Sitz der KKR AöR ist Winnweiler, Vorstand WL Manfred Kauer. Vorsitzender des Verwaltungsrat ist BGM Rudolf Jacob VG- Winnweiler. Beide auf 5 Jahre gewählt.
Dieser reinen kommunalen AöR wird als Inhouse-Geschäft die Aufgabe der Klärschlammverwertung übertragen, mit der Zielsetzung den Klärschlamm aller Mitglieder abzunehmen und den ökologischen und ökonomischen Verwertungsweg zu bestreiten. Inhouse bedeutet dass wir unsere Klärschlammentsorgung nicht europaweit ausschreiben müssen, da die Auftragssumme gemäß VOL 221.000 € übersteigt.
An dieser AöR kann sich jede abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft mit einer Einlage von 1.000 € beteiligen. Die Satzung der AöR wurde vom GStB erarbeitet und von der ADD geprüft (Satzung siehe Anlage). Änderungen sind nicht mehr möglich.
Diese KKR und die Stadtwerke Kaiserslautern mit ihrer Tochter WVE sind wiederum die beiden Gesellschafter einer Kommunalen Verwertungs- GmbH. Diese Verwertungs-GmbH ist wiederum Gesellschafter der TVM GmbH Mainz (Thermische Verwertung Mainz).
Damit wird ermöglicht, dass der Klärschlamm der AöR-Mitglieder vergabefrei weiterhin der landwirtschaftlichen Verwertung oder der Monoverbrennungsanlage in Mainz zugeführt werden kann, wofür sodann der für alle Gesellschafter der TVM gleiche und rein auf Kostendeckungsbasis gemäß kommunalem Abgabengesetz kalkulierte Gesellschaftspreis zum Tragen kommt. Der in der letzten Versammlung am 24.01.2018 in Emmelshausen genannte Preis beträgt für die thermische Verwertung einschl. Transport ca. 90 – 95 €/Tonne brutto, Mitverbrennung ca. 85 €/T und Landwirtschaft ca. 60 – 70 €/T.
Unser derzeitiger Preis beträgt ca. 60€/Tonne brutto.
Da wir bei einer Kündigung zum 30.06 dann ab dem 01.01.2019
vertragsfrei sind, könnten wir uns ebenfalls dieser AÖR anschließen.
Ratsmitglied Funck
weist darauf hin, dass die Mineralien, die über den Klärschlamm auf die Felder
verbracht werden konnten, als Düngestoffe fehlen werden. Rohstoffe seien
endlich, diese Verwertung des Klärschlamms könne man nur befürworten, solange
es keine Möglichkeit gebe, die Mineralstoffe herauszufiltern. Auch Ratsmitglied
Groskurt sieht dies nur als kurzfristige Lösung.