Sitzung: 13.12.2017 Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg
Der Verbandsgemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen den Antrag auf Aufgabenübertragung zur Geschwindigkeitsüberwachung zu stellen.
Gemäß den vom
Ministerium des Innern und für Sport ergangenen Rundschreiben über die
Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung (MinBl. 1999, S. 351, MinBl. 2001, S.
181, MinBl. 2004, S. 310) wurde den örtlichen Ordnungsbehörden die Möglichkeit
eingeräumt die innerörtliche Geschwindigkeitsüberwachung selbst
durchzuführen.
Für die Übertragung
der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts ist ein formloser
Antrag auf dem Dienstweg beim Ministerium des Innern und für Sport zu stellen.
Auf Grund der
zunehmenden Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie der daraus resultierenden
Verkehrsunfälle wird dem Verbandsgemeinderat vorgeschlagen, die
Zuständigkeitsübertragung in Bezug auf die kommunale
Geschwindigkeitsüberwachung zu beantragen.
Ziel ist es, die
innerörtliche Verkehrssicherheit zu erhöhen und somit präventiv möglichen
Unfällen entgegenzuwirken.
Die mit mobilen
Geschwindigkeitsmesstafeln registrierten Höchstgeschwindigkeiten lagen im
innerörtlichen Bereich bei teilweise über 90 km/h. Im Schnitt halten sich rund
40 Prozent der Verkehrsteilnehmer nicht an die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen.
In manchen Bereichen sogar bis zu 75 Prozent.
Da die Polizei
gehalten ist, den Schwerpunkt der Geschwindigkeitsmessungen im außerörtlichen
Bereich durchzuführen, finden in den innerörtlichen Bereichen der
Verbandsgemeinde Eisenberg nur sporadische Kontrollen statt. Mit der
Übertragung der Zuständigkeit zur kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung
könnten zukünftig schnell und unbürokratisch Geschwindigkeitsmessungen
innerorts vorgenommen werden um so den durch überhöhte Geschwindigkeiten entstehenden
Gefahren entgegenzuwirken.
Insbesondere
könnten hier in bereits äußerst auffällig gewordenen Bereichen wie Ortseingänge
und –ausgänge, Martin-Luther-Straße, Kerzenheimer Straße,
Konrad-Adenauer-Straße, aber auch in Straßen mit besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern,
wie zum Beispiel im Bereich von Kindertagesstätten und Schulen entsprechende
Geschwindigkeitsüberwachungen anlassbezogen durchgeführt werden. Gemäß der
zuletzt durchgeführten Verkehrsuntersuchung in der Stadt Eisenberg (Pfalz) im
Jahr 2010 passieren täglich rund 40.000 Fahrzeuge allein das Stadtgebiet.
Bis dato wurde 19
Verbandsgemeinden die Zuständigkeit für die innerörtliche
Geschwindigkeitskontrolle nach § 7 Nr. 4 StVRZustV übertragen. Die
Verbandsgemeinden Alzey-Land, Eich, Monsheim, Wonnegau und Wöllstein sowie die
verbandsfreie Gemeinde Alzey haben sich mit der Verbandsgemeinde Wörrstadt für
die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung zusammengeschlossen (kompletter Kreis
Alzey-Worms). Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt nimmt die Aufgaben für
diese Gemeinden wahr.
Kleinste
Verbandsgemeinde, die die Geschwindigkeitsüberwachung selbst durchführt, ist
die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau mit 10.500 Einwohnern. Nächstgrößere
Verbandsgemeinde ist die VG Weilerbach mit 13.800 Einwohnern. Es folgen die
Verbandsgemeinden Kastellaun mit 15.700 Einwohnern, Pellenz mit 16.300
Einwohnern und Ramstein-Miesenbach mit 16.600 Einwohnern.
Die
Verbandsgemeinde Eisenberg hat aktuell zum 30. Juni 2017 eine Einwohnerzahl von
rund 13.600.
Im Jahr 2011 war
für die Zuständigkeitsübertragung die Einwohnerzahl von mindestens 25.000
maßgebend.
Nach Rücksprache
mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier kann der Antrag
unabhängig von der Einwohnerzahl gestellt werden.
Gleichfalls haben
bereits umliegende kommunale Gebietskörperschaften Interesse an einer Zusammenarbeit bekundet.
Verfahren
Sollte der
Verbandsgemeinderat den Beschluss fassen, einen Antrag auf Zuständigkeitsübertragung zu stellen, ist ein
formloser Antrag über die Kreisverwaltung Donnersbergkreis der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion Trier vorzulegen.
Die Kreisverwaltung
hat zum geplanten Vorhaben eine Stellungnahme abzugeben.
Gleichfalls fordert
die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion eine Stellungnahme vom zuständigen
Polizeipräsidium an.
Sodann gehen alle
Stellungnahmen inklusive der Stellungnahme der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion an das Ministerium des Innern und für Sport. Das
Innenministerium bindet sodann das Justizministerium in die Entscheidung mit
ein.
Sollte der Antrag
auf Zuständigkeitsübertragung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung
positiv entschieden werden, wird die Anlage zur Zuständigkeitsverordnung
geändert und im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.
Nach Rücksprache
mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wird dieses Verfahren
mindestens 6 Monate ab Antragstellung in Anspruch nehmen.
Erst danach können
sodann weitere Schritte wie Anschaffung eines entsprechenden
Geschwindigkeitsmessgerätes, Qualifizierung des Personals, Erweiterung der
Software etc. eingeleitet werden.
Geschwindigkeitsmessgerät
Für die
Geschwindigkeitsüberwachung ist ein mobiles Geschwindigkeitsmessgerät inklusive
Blitzeinheit (für Aufnahmen in der Dämmerung und nachts) sowie entsprechendem
Auslesegerät notwendig. Die Kosten belaufen sich hierfür auf ca. 55.000,00 €
inkl. Schulung.
Personal
Die Mitarbeiter,
die die Geschwindigkeitskontrollen durchführen, müssen die Ausbildung zum
kommunalen Vollzugsbeamten bzw. Hilfspolizeibeamten absolviert sowie einen
Lehrgang für die Durchführung der Geschwindigkeitsmessungen besucht haben.
Für die Überwachung
des fließenden Verkehrs soll das Personal vorerst um 0,5 Stellen aufgestockt
werden.
Die Kosten für den
5-tägigen Lehrgang für die Geschwindigkeitskontrollen belaufen sich auf ca.
500,00 € pro Person (ohne Übernachtung).
Erweiterung der
Software
Die Software, die
für die Überwachung des ruhenden Verkehrs eingesetzt ist, kann um das Modul für
die Überwachung des fließenden Verkehrs erweitert werden.
Ein entsprechendes
Angebot liegt vor.
Weiterhin bietet
der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) im Rahmen der
Auftragsdatenverarbeitung an, die Verwarnungs- und Bußgeldbescheide zu
versenden, Mahnungen sowie Vollstreckung der Bußgelder zu überwachen. Lediglich
die Widerspruchsverfahren würden sodann über das Ordnungsamt selbst abgewickelt
werden. Ein entsprechendes Angebot für dieses Verfahren wurde angefragt.
Zeitschiene
Geht man von einer
Bearbeitungszeit von 6 Monaten ab Antragsstellung der Zuständigkeitsübertragung
aus, könnte im Sommer 2018 mit einer Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt
gerechnet werden.
Die Lieferzeit
eines Geschwindigkeitsmessgerätes beträgt ab Bestellung ca. 12 Wochen.
Die Mitarbeiter,
die bereits als kommunale Vollzugsbeamten bzw. Hilfspolizeibeamten ausgebildet
sind, müssen sodann einen Lehrgang für die Durchführung der
Geschwindigkeitsmessungen bei der Landespolizeischule absolvieren. Da die
notwendigen Schulungen mit eigenem Messgerät durchgeführt werden, könnten die
Mitarbeiter voraussichtlich frühestens im vierten Quartal des Jahres 2018 an
einem entsprechenden Lehrgang teilnehmen, sodass frühestens zu Beginn des
Jahres 2019 die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung umgesetzt werden kann.
Sollten
Kooperationen mit umliegenden Gemeinden angestrebt werden, so wäre dies nach
einer Einarbeitungszeit von ca. 1 Jahr durchaus denkbar.
Kosten
Einmalige Kosten
Geschwindigkeitsmessgerät ca.
55.000,00 €
Schulung Mitarbeiter
(ggf.
zzgl. Übernachtung/Verpflegung) ca. 2.000,00 €
Erweiterung
Software ca. 5.400,00 €
ca.
62.400,00 €
Jährliche Kosten
(ohne Personal)
Eichkosten
Geschwindigkeitsmessgerät ca. 300,00 €
Wartungsvertrag
Geschwindigkeitsmessgerät ca. 3.500,00 €
Abschreibung
Geschwindigkeitsmessgerät (5 Jahre AfA) ca. 11.000,00 €
Software-Pflege ca. 700,00 €
ca.
15.500,00 €
Beispiel
vergleichbare Verbandsgemeinde:
Jährliche
Fallzahlen ca.
33.500 Fahrzeuge gemessen
davon 1.140 Verwarnungen und 47
Bußgelder
(gemessene
Spitzengeschwindigkeit 103 km/h)
Widersprüche ca. 4 Gerichtsverhandlungen im
Jahr
Jährliche Einnahmen ca. 35.000,00 €