Der Verbandsgemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen den Antrag auf Aufgabenübertragung zur Geschwindigkeitsüberwachung zu stellen.

 


Gemäß den vom Ministerium des Innern und für Sport ergangenen Rundschreiben über die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung (MinBl. 1999, S. 351, MinBl. 2001, S. 181, MinBl. 2004, S. 310) wurde den örtlichen Ordnungsbehörden die Möglichkeit eingeräumt die innerörtliche Geschwindigkeitsüberwachung selbst durchzuführen. 

Für die Übertragung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts ist ein formloser Antrag auf dem Dienstweg beim Ministerium des Innern und für Sport zu stellen.

 

Auf Grund der zunehmenden Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie der daraus resultierenden Verkehrsunfälle wird dem Verbandsgemeinderat vorgeschlagen, die Zuständigkeitsübertragung in Bezug auf die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung zu beantragen.

 

Ziel ist es, die innerörtliche Verkehrssicherheit zu erhöhen und somit präventiv möglichen Unfällen entgegenzuwirken.

Die mit mobilen Geschwindigkeitsmesstafeln registrierten Höchstgeschwindigkeiten lagen im innerörtlichen Bereich bei teilweise über 90 km/h. Im Schnitt halten sich rund 40 Prozent der Verkehrsteilnehmer nicht an die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen. In manchen Bereichen sogar bis zu 75 Prozent.

 

Da die Polizei gehalten ist, den Schwerpunkt der Geschwindigkeitsmessungen im außerörtlichen Bereich durchzuführen, finden in den innerörtlichen Bereichen der Verbandsgemeinde Eisenberg nur sporadische Kontrollen statt. Mit der Übertragung der Zuständigkeit zur kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung könnten zukünftig schnell und unbürokratisch Geschwindigkeitsmessungen innerorts vorgenommen werden um so den durch überhöhte Geschwindigkeiten entstehenden Gefahren entgegenzuwirken.

Insbesondere könnten hier in bereits äußerst auffällig gewordenen Bereichen wie Ortseingänge und –ausgänge, Martin-Luther-Straße, Kerzenheimer Straße, Konrad-Adenauer-Straße, aber auch in Straßen mit besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern, wie zum Beispiel im Bereich von Kindertagesstätten und Schulen entsprechende Geschwindigkeitsüberwachungen anlassbezogen durchgeführt werden. Gemäß der zuletzt durchgeführten Verkehrsuntersuchung in der Stadt Eisenberg (Pfalz) im Jahr 2010 passieren täglich rund 40.000 Fahrzeuge allein das Stadtgebiet.

 

 

Bis dato wurde 19 Verbandsgemeinden die Zuständigkeit für die innerörtliche Geschwindigkeitskontrolle nach § 7 Nr. 4 StVRZustV übertragen. Die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Eich, Monsheim, Wonnegau und Wöllstein sowie die verbandsfreie Gemeinde Alzey haben sich mit der Verbandsgemeinde Wörrstadt für die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung zusammengeschlossen (kompletter Kreis Alzey-Worms). Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt nimmt die Aufgaben für diese Gemeinden wahr.

 

Kleinste Verbandsgemeinde, die die Geschwindigkeitsüberwachung selbst durchführt, ist die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau mit 10.500 Einwohnern. Nächstgrößere Verbandsgemeinde ist die VG Weilerbach mit 13.800 Einwohnern. Es folgen die Verbandsgemeinden Kastellaun mit 15.700 Einwohnern, Pellenz mit 16.300 Einwohnern und Ramstein-Miesenbach mit 16.600 Einwohnern.

Die Verbandsgemeinde Eisenberg hat aktuell zum 30. Juni 2017 eine Einwohnerzahl von rund 13.600.

 

Im Jahr 2011 war für die Zuständigkeitsübertragung die Einwohnerzahl von mindestens 25.000 maßgebend.

Nach Rücksprache mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier kann der Antrag unabhängig von der Einwohnerzahl gestellt werden.

Gleichfalls haben bereits umliegende kommunale Gebietskörperschaften  Interesse an einer Zusammenarbeit bekundet.

 

 

 

Verfahren

Sollte der Verbandsgemeinderat den Beschluss fassen, einen Antrag auf  Zuständigkeitsübertragung zu stellen, ist ein formloser Antrag über die Kreisverwaltung Donnersbergkreis der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vorzulegen.

Die Kreisverwaltung hat zum geplanten Vorhaben eine Stellungnahme abzugeben.

Gleichfalls fordert die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion eine Stellungnahme vom zuständigen Polizeipräsidium an.

Sodann gehen alle Stellungnahmen inklusive der Stellungnahme der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion an das Ministerium des Innern und für Sport. Das Innenministerium bindet sodann das Justizministerium in die Entscheidung mit ein.

 

Sollte der Antrag auf Zuständigkeitsübertragung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung positiv entschieden werden, wird die Anlage zur Zuständigkeitsverordnung geändert und im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.

 

Nach Rücksprache mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wird dieses Verfahren mindestens 6 Monate ab Antragstellung in Anspruch nehmen.

 

Erst danach können sodann weitere Schritte wie Anschaffung eines entsprechenden Geschwindigkeitsmessgerätes, Qualifizierung des Personals, Erweiterung der Software etc. eingeleitet werden.

 

 

Geschwindigkeitsmessgerät

Für die Geschwindigkeitsüberwachung ist ein mobiles Geschwindigkeitsmessgerät inklusive Blitzeinheit (für Aufnahmen in der Dämmerung und nachts) sowie entsprechendem Auslesegerät notwendig. Die Kosten belaufen sich hierfür auf ca. 55.000,00 € inkl. Schulung.

 

 

Personal

Die Mitarbeiter, die die Geschwindigkeitskontrollen durchführen, müssen die Ausbildung zum kommunalen Vollzugsbeamten bzw. Hilfspolizeibeamten absolviert sowie einen Lehrgang für die Durchführung der Geschwindigkeitsmessungen besucht haben.

 

Für die Überwachung des fließenden Verkehrs soll das Personal vorerst um 0,5 Stellen aufgestockt werden. 

 

Die Kosten für den 5-tägigen Lehrgang für die Geschwindigkeitskontrollen belaufen sich auf ca. 500,00 € pro Person (ohne Übernachtung).

 

 

Erweiterung der Software

Die Software, die für die Überwachung des ruhenden Verkehrs eingesetzt ist, kann um das Modul für die Überwachung des fließenden Verkehrs erweitert werden.

Ein entsprechendes Angebot liegt vor.

 

Weiterhin bietet der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung an, die Verwarnungs- und Bußgeldbescheide zu versenden, Mahnungen sowie Vollstreckung der Bußgelder zu überwachen. Lediglich die Widerspruchsverfahren würden sodann über das Ordnungsamt selbst abgewickelt werden. Ein entsprechendes Angebot für dieses Verfahren wurde angefragt.

 

 

Zeitschiene

Geht man von einer Bearbeitungszeit von 6 Monaten ab Antragsstellung der Zuständigkeitsübertragung aus, könnte im Sommer 2018 mit einer Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt gerechnet werden. 

 

Die Lieferzeit eines Geschwindigkeitsmessgerätes beträgt ab Bestellung ca. 12 Wochen.

Die Mitarbeiter, die bereits als kommunale Vollzugsbeamten bzw. Hilfspolizeibeamten ausgebildet sind, müssen sodann einen Lehrgang für die Durchführung der Geschwindigkeitsmessungen bei der Landespolizeischule absolvieren. Da die notwendigen Schulungen mit eigenem Messgerät durchgeführt werden, könnten die Mitarbeiter voraussichtlich frühestens im vierten Quartal des Jahres 2018 an einem entsprechenden Lehrgang teilnehmen, sodass frühestens zu Beginn des Jahres 2019 die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung umgesetzt werden kann.

 

Sollten Kooperationen mit umliegenden Gemeinden angestrebt werden, so wäre dies nach einer Einarbeitungszeit von ca. 1 Jahr durchaus denkbar.

 

 

Kosten

 

Einmalige Kosten

Geschwindigkeitsmessgerät                                                     ca. 55.000,00 €

Schulung Mitarbeiter (ggf. zzgl. Übernachtung/Verpflegung)                        ca.   2.000,00 €

Erweiterung Software                                                                 ca.   5.400,00 €

                                                                                                                             ca. 62.400,00 €

 

Jährliche Kosten (ohne Personal)

Eichkosten Geschwindigkeitsmessgerät                                             ca.      300,00 €

Wartungsvertrag Geschwindigkeitsmessgerät                 ca.   3.500,00 €

Abschreibung Geschwindigkeitsmessgerät (5 Jahre AfA)   ca. 11.000,00 €

Software-Pflege                                                                                            ca.      700,00 €

                                                                                                                             ca. 15.500,00 €

 

 

Beispiel vergleichbare Verbandsgemeinde:

 

Jährliche Fallzahlen                        ca. 33.500 Fahrzeuge gemessen

                                                               davon 1.140 Verwarnungen und 47 Bußgelder

                                                               (gemessene Spitzengeschwindigkeit 103 km/h)

                                                              

Widersprüche                  ca. 4 Gerichtsverhandlungen im Jahr

 

Jährliche Einnahmen     ca. 35.000,00 €