Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Gesamtabschluss der Verbandsgemeinde Eisenberg für das Jahr 2015 zur Kenntnis.

 


Die Verbandsgemeinde Eisenberg ist aufgrund § 109 GemO verpflichtet, erstmals zum 31.12.15 einen kommunalen Gesamtabschluss zu erstellen, da sie Töchter hat, auf die sie einen beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss hat. Der Gesamtabschluss ist aufzustellen und dem Verbandsgemeinderat zur Kenntnis vorzulegen. Eine Entlastung ist nicht erforderlich.

Herr Lorentz stellt den Ausschussmitgliedern kurz den Konzernabschluss der Verbandsgemeinde Eisenberg für das Jahr 2015 vor. Die Töchter Wasserwerk, Kanalwerk sowie Bautrupp wurden in die Betrachtung mit der Verbandsgemeinde einbezogen. Die KEEP GmbH ist nicht miteinzubeziehen, da kein maßgeblicher/beherrschender Einfluss besteht.

Die Ortsgemeinden sind nicht verpflichtet einen Gesamtabschluss zu erstellen, da ihre Töchter nicht groß genug sind.

Das Arbeitspapier ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.