Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat stimmt der Annahme der Zuwendung, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht, einstimmig zu.

 


Gemäß § 94 Abs. 3 GemO hat der Stadtrat über die Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen und ähnlichen Zuwendungen zu entscheiden.

 

Bei der Verwaltung ist eine Spende in Höhe von 377,73 € für das Künstlersymposium der Stadt Eisenberg eingegangen. Bei dem Zuwendungsgeber handelt es sich um eine juristische Person des Privatrechts.

Eine Beziehung besteht im Rahmen eines Lieferverhältnisses. Zudem ist der Inhaber Stadtratsmitglied.