Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, dem Satzungsentwurf über die Erhebung von Elternbeiträgen an den Verpflegungskosten in den Grundschulen der Verbandsgemeinde Eisenberg zuzustimmen.

 

 


Aufgrund der Beanstandung des Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamtes, dass keine Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung der Kosten vorliegt, wurde gefordert, entsprechende Satzungen zu erlassen. Sowohl für die Betreuungskosten als auch für die Verpflegungskosten ist daher eine Satzung zu beschließen. Aufgrund der bisher unterschiedlichen Gestaltungen in den Grundschulen der Verbandsgemeinden gestaltete es sich anfangs schwierig einen Konsens zu finden, was jetzt allerdings gelungen ist. Die Satzungen wurden mit den Schulleitern abgestimmt.

Es wird künftig spitz abgerechnet. Zudem ist eine Einzugsermächtigung für die Kosten vorgesehen. In § 3 der Satzungen gibt es Ermäßigungen. Der Eisenberger Aktiv Pass wurde explizit mitaufgenommen.

 

 

Die Höhe des Elternanteils an den Verpflegungskosten wurde vom 01.08.17 bis 31.01.18 auf 2,50 €, vom 01.02.18 bis 31.07.18 auf 2,75 € und  vom 01.08.2018 bis auf weiteres auf 3,00 € festgesetzt.