Bürgermeister Bernd Frey trägt die Haushaltsrede zur Nachtragshaushaltssatzung mit –haushaltsplan der Verbandsgemeinde Eisenberg für das Haushaltsjahr 2017 vor.

 

Nach § 1 der Nachtragshaushaltssatzung hat sich im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge von 8.585.126,00 € auf 8.814.626,00 € erhöht, der Gesamtbetrag der Aufwendungen von 9.355.277,00 € auf 9.477.977,00 € erhöht. Somit hat sich der Jahresfehlbetrag von -770.151,00 € auf -663.351,00 € reduziert.

 

Im Finanzhaushalt hat sich der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen von 8.371.110,00 € auf 8.600.610,00 € verändert, der Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen von 8.945.523,00 € auf 9.068.223,00 €. Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen hat sich von -574.413,00 € auf -467.613,00 € reduziert.

Außerordentliche Ein- und Auszahlungen sind keine eingeplant.

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben unverändert. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit haben sich von 654.000,00 € auf 1.584.000,00 € verändert.  Damit hat sich der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -382.100,00 € auf -1.312.100,00 € erhöht.

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit wurden gegenüber bisher 1.174.583,00 € auf nunmehr 2.005.183,00 € festgesetzt. Die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit erhöhen sich von 218.070,00 € auf 225.470,00 €. Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit  erhöht sich von 956.513,00 € auf 1.779.713,00 €.

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen sowie der Gesamtbetrag der Auszahlungen belief sich bisher auf 9.817.593,00 € nunmehr auf 10.877.693,00 €.

Nach § 2 wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist von bisher 382.100,00 € auf nunmehr 1.132.100,00 € festgesetzt.

 

§ 3,4, 5, 6 und 7 der Nachtragshaushaltssatzung bleiben unverändert.

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 beträgt -1.865.634,60 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2015 beträgt -2.322.016,60 €, zum 31.12.2016 -2.673.848,60 € (§ 8).

 

§§  9, 10 bleiben unverändert.

 

Bürgermeister Frey ergänzt, dass der Mietwohnbau zuschussfähig ist, der Zuschussantrag wurde bereits über die ISB gestellt, der Zuschuss beträgt ca. 148.000,00 €.