Sitzung: 30.08.2017 Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg
Bürgermeister Bernd Frey trägt die Haushaltsrede zur
Nachtragshaushaltssatzung mit –haushaltsplan der Verbandsgemeinde Eisenberg für
das Haushaltsjahr 2017 vor.
Nach § 1 der Nachtragshaushaltssatzung hat sich im Ergebnishaushalt der
Gesamtbetrag der Erträge von 8.585.126,00 € auf 8.814.626,00 € erhöht, der
Gesamtbetrag der Aufwendungen von 9.355.277,00 € auf 9.477.977,00 € erhöht.
Somit hat sich der Jahresfehlbetrag von -770.151,00 € auf -663.351,00 €
reduziert.
Im Finanzhaushalt hat sich der Gesamtbetrag der ordentlichen
Einzahlungen von 8.371.110,00 € auf 8.600.610,00 € verändert, der Gesamtbetrag
der ordentlichen Auszahlungen von 8.945.523,00 € auf 9.068.223,00 €. Der Saldo
der ordentlichen Ein- und Auszahlungen hat sich von -574.413,00 € auf
-467.613,00 € reduziert.
Außerordentliche Ein- und Auszahlungen sind keine eingeplant.
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben unverändert. Die
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit haben sich von 654.000,00 € auf
1.584.000,00 € verändert. Damit hat sich
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -382.100,00 €
auf -1.312.100,00 € erhöht.
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit wurden gegenüber bisher
1.174.583,00 € auf nunmehr 2.005.183,00 € festgesetzt. Die Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit erhöhen sich von 218.070,00 € auf 225.470,00 €. Der
Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit erhöht sich von 956.513,00 € auf 1.779.713,00
€.
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen sowie der Gesamtbetrag der
Auszahlungen belief sich bisher auf 9.817.593,00 € nunmehr auf 10.877.693,00 €.
Nach § 2 wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
erforderlich ist von bisher 382.100,00 € auf nunmehr 1.132.100,00 €
festgesetzt.
§ 3,4, 5, 6 und 7 der Nachtragshaushaltssatzung bleiben unverändert.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 beträgt -1.865.634,60 €. Der
voraussichtliche Stand zum 31.12.2015 beträgt -2.322.016,60 €, zum 31.12.2016
-2.673.848,60 € (§ 8).
§§ 9, 10 bleiben unverändert.
Bürgermeister Frey
ergänzt, dass der Mietwohnbau zuschussfähig ist, der Zuschussantrag wurde
bereits über die ISB gestellt, der Zuschuss beträgt ca. 148.000,00 €.