Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat stimmt der Eilentscheidung einstimmig zu. Der beantragten Nutzungsänderung eines Tattoostudios in ein Büro wird zugstimmt.

 

 


 

Für das Gebäude Hauptstraße 109 wurde im Jahr 2015 eine Nutzungsänderung von Ladengeschäft in ein Tattoostudio beantragt. Das Tattoostudio soll jetzt in ein Büro umgewandelt werden.

Aus baurechtlicher Sicht bestehen gegen die beantragte Nutzungsänderung keine Bedenken. Die für das Tattoostudio ausgewiesenen zwei Stellplätze sind auch für die vorgesehene Büronutzung mit zwei Arbeitsplätzen ausreichend.

Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

 

Im Rahmen einer Eilentscheidung wurde dieser Angelegenheit bereits zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung in ein Büro wurde genehmigt. Es bestehen keine baurechtlichen Bedenken.