Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig, der Annahme der Zuwendung, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht, zuzustimmen.

 

 


Gemäß § 94 Abs. 3 GemO hat der Stadtrat über die Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen und ähnlichen Zuwendungen zu entscheiden.

 

Der Verwaltung liegt eine Geldspende in Höhe von 500,00 € für die Eisenberger Brücke vor. Ein Beziehungsverhältnis zum Zuwendungsgeber besteht nicht.