Sitzung: 16.05.2017 Stadtrat der Stadt Eisenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt einstimmig, der Annahme der Zuwendung, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht, zuzustimmen.
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO hat der Stadtrat über die Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen und ähnlichen Zuwendungen zu entscheiden.
Der Verwaltung liegt eine Geldspende in Höhe von 500,00 € für die Eisenberger Brücke vor. Ein Beziehungsverhältnis zum Zuwendungsgeber besteht nicht.