Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig, der beantragte Nutzungsänderung von Wohnen in eine Büronutzung des Gebäudes „Röntgenstraße 5“ zuzustimmen. Es bestehen keine Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 

 


Das Gebäude Röntgenstraße 5 wurde als Wohnung genehmigt. Zukünftig soll in dem Gebäude eine gewerbliche Nutzung erfolgen. Geplant ist eine Büronutzung als Abrechnungsstelle für ärztliche Leistungen. Ein größeres Aufkommen an Fahrzeugverkehr ist durch die geplante zukünftige Nutzung nicht zu erwarten. Es handelt sich somit um ein „nicht störendes Gewerbe“, das auch in einen Wohngebiet zulässig ist. Eine Befreiung von der Landesbauordnung bzw.  der Baunutzungsverordnung ist nicht erforderlich. Bauliche Veränderungen werden am Gebäude nicht vorgenommen. Die nach der Stellplatzverordnung erforderlichen Stellplätze sind vorhanden bzw. können auf dem Grundstück ausgewiesen werden.

 

Es bestehen somit keine baurechtlichen Gründe gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.