Sitzung: 16.05.2017 Stadtrat der Stadt Eisenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt einstimmig, der beantragte Nutzungsänderung von Wohnen in eine
Büronutzung des Gebäudes „Röntgenstraße 5“ zuzustimmen. Es bestehen keine
Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Das Gebäude
Röntgenstraße 5 wurde als Wohnung genehmigt. Zukünftig soll in dem Gebäude eine
gewerbliche Nutzung erfolgen. Geplant ist eine Büronutzung als
Abrechnungsstelle für ärztliche Leistungen. Ein größeres Aufkommen an
Fahrzeugverkehr ist durch die geplante zukünftige Nutzung nicht zu erwarten. Es
handelt sich somit um ein „nicht störendes Gewerbe“, das auch in einen
Wohngebiet zulässig ist. Eine Befreiung von der Landesbauordnung bzw. der Baunutzungsverordnung ist nicht
erforderlich. Bauliche Veränderungen werden am Gebäude nicht vorgenommen. Die
nach der Stellplatzverordnung erforderlichen Stellplätze sind vorhanden bzw.
können auf dem Grundstück ausgewiesen werden.
Es bestehen somit
keine baurechtlichen Gründe gegen die Erteilung des gemeindlichen
Einvernehmens.