Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig, der geplanten Aufstockung der Garagen zur Schaffung von zusätzlichen Betriebsräumen zuzustimmen. Es bestehen keine Bedenken. Die Zustimmung der Nachbarn zur Abweichung von den landesbaurechtlichen Vorschriften liegt vor. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 

 


Der bestehende Gewerbebetrieb „Ripperterstraße 47 e“ benötigt zusätzliche Flächen. Die bestehenden Garagen zur „Ripperterstraße“ sollen auf einer Fläche von 10,31 m x 6,86 m um ein zusätzliches Stockwerk erweitert werden. Die zusätzliche Fläche soll als Ausstellungsraum, Sozialraum sowie als Toilette genutzt werden.

Die geplante Aufstockung reicht bis unmittelbar an die Grenze des Nachbargrundstückes: Mit einer gewerblichen Nutzung ist grundsätzlich ein Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Weiterhin wird die zulässige Höhe von 3,20 m bei der Grenzbebauung überschritten. Es handelt sich bei den vorgenannten Regelungen der Landesbauordnung um eine nachbarschützende Vorschrift. Die Baugenehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn die Eigentümer des Nachbargrundstückes dem Bauvorhaben zustimmen. Die Zustimmung wurde durch Unterschrift auf den Planunterlagen erteilt.

 

Aus Sicht der Stadt Eisenberg ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf die Umgebungsbebauung oder das Stadtbild. Da die Zustimmung der angrenzenden Grundstückseigentümer vorliegt, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.