Sitzung: 16.05.2017 Stadtrat der Stadt Eisenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt einstimmig, der geplanten Aufstockung der Garagen zur Schaffung von
zusätzlichen Betriebsräumen zuzustimmen. Es bestehen keine Bedenken. Die
Zustimmung der Nachbarn zur Abweichung von den landesbaurechtlichen
Vorschriften liegt vor. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Die geplante Aufstockung reicht bis
unmittelbar an die Grenze des Nachbargrundstückes: Mit einer gewerblichen
Nutzung ist grundsätzlich ein Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze
einzuhalten. Weiterhin wird die zulässige Höhe von 3,20 m bei der Grenzbebauung
überschritten. Es handelt sich bei den vorgenannten Regelungen der
Landesbauordnung um eine nachbarschützende Vorschrift. Die Baugenehmigung kann
nur dann erteilt werden, wenn die Eigentümer des Nachbargrundstückes dem
Bauvorhaben zustimmen. Die Zustimmung wurde durch Unterschrift auf den
Planunterlagen erteilt.
Aus Sicht der Stadt Eisenberg ergeben sich
keine negativen Auswirkungen auf die Umgebungsbebauung oder das Stadtbild. Da
die Zustimmung der angrenzenden Grundstückseigentümer vorliegt, kann das
gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.