Sitzung: 16.05.2017 Stadtrat der Stadt Eisenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Die
Grundstückseigentümer hatten im Jahr 2013 ein Wohnhauses auf dem Grundstück
„Bürgermeister-Becker-Straße 22“ im Baugebiet „Wingertsberg Teil D“ gebaut. Die
Bauherren planen im nord-westlichen Grundstücksbereich eine Garage mit den
Abmessungen von 6,24 m x 6,49 m.
Nach dem
Bebauungsplan dürfen Garagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
gebaut werden, jedoch nur bis zur Tiefe der jeweils auf dem Grundstück
ausgewiesenen überbaubaren Grundstücksfläche. Bei der geplanten Garage würde
eine Teilfläche mit einer Größe von 3,00 m x 6,24 m außerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche liegen. Nördlich des Grundstückes grenzt ein gemeindeeigener
Wirtschaftsweg an.
Aus Sicht der
Verwaltung bestehen keine Bedenken dem Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan
stattzugeben. Es entstehen keine negativen Auswirkungen für die angrenzenden
Grundstücke.
Frau Unkelbach fragt wieso zu den Tagesordnungspunkten kein Bau- und Umweltausschuss stattgefunden hat. Stadtbürgermeister Kauth entgegnet, dass zur Zeit des Ausschusses lediglich eine Vorlage vorgelegen hat.