Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig, der  beantragten Befreiung vom Bebauungsplan zur teilweisen Errichtung der Garage außerhalb des Baufeldes zuzustimmen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

 

 


Die Grundstückseigentümer hatten im Jahr 2013 ein Wohnhauses auf dem Grundstück „Bürgermeister-Becker-Straße 22“ im Baugebiet „Wingertsberg Teil D“ gebaut. Die Bauherren planen im nord-westlichen Grundstücksbereich eine Garage mit den Abmessungen von 6,24 m x 6,49 m.

Nach dem Bebauungsplan dürfen Garagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche gebaut werden, jedoch nur bis zur Tiefe der jeweils auf dem Grundstück ausgewiesenen überbaubaren Grundstücksfläche. Bei der geplanten Garage würde eine Teilfläche mit einer Größe von 3,00 m x 6,24 m außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche liegen. Nördlich des Grundstückes grenzt ein gemeindeeigener Wirtschaftsweg an.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken dem Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan stattzugeben. Es entstehen keine negativen Auswirkungen für die angrenzenden Grundstücke.

     

Frau Unkelbach fragt wieso zu den Tagesordnungspunkten kein Bau- und Umweltausschuss stattgefunden hat. Stadtbürgermeister Kauth entgegnet, dass zur Zeit des Ausschusses lediglich eine Vorlage vorgelegen hat.