Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig, der Annahme der Zuwendungen, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht, zuzustimmen.

 

 


Gemäß § 94 Abs. 3 GemO hat der Stadtrat über die Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen und ähnlichen Zuwendungen zu entscheiden.

 

a)      Der Verwaltung liegen zwei Spenden in Form von Dienstleistungen für den Umzug der Eisenberger Brücke in Höhe von 400,00 € und 200,00 € vor.
Einer der Zuwendungsgeber ist ein Rats- und Ausschussmitglied. Bei der anderen Person handelt es sich um einen Lieferanten.

b)      Weiterhin liegt der Verwaltung eine Sachspende für die Winterverbrennung der Stadt Eisenberg im Wert von 240,00 € vor.

Ein Beziehungsverhältnis zum Zuwendungsgeber besteht nicht.