Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig die Spende anzunehmen.

 


Gemäß § 94 Abs. 3 GemO hat der Verbandsgemeinderat über die Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen und ähnlichen Zuwendungen zu entscheiden.

Der Verwaltung liegt eine Zuwendung in Höhe von 400,00 € von einer juristischen Person des Privatrechts vor. Zuwendungszweck ist die Anschaffung einer Leselok für die Bücherei der Verbandsgemeinde.

Der Zuwendungsgeber ist ein langjähriger Vertragspartner der Verbandsgemeinde Eisenberg. Aktuell wird eine Dienstleistung in Form von Erarbeitung von Planungsunterlagen erbracht.