Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Stadtbürgermeister Kauth, verpflichtet die beiden neugewählten Beiratsmitglieder Tuba Urhan Yilmaz und Tolga Ali Urhan per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten, die sich insbesondere aus § 20 GemO „Schweigepflicht“, § 21 „Treupflicht“, „ 22 „Sonderinteresse“ und § 30 „Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder“ ergeben. Die Niederschriften über die Verpflichtungen liegen der Niederschrift als Anlagen 1+2 bei.