Herr Tolksdorf aus der Richard-Wagner-Straße fragt nach, ob Pflicht sei, sein Grundstück einzuzäunen. Lothar Görg erläutert, dass im alten Bereich das Nachbarschaftsrecht der Landesbauordnung gelte. Es sei dann Pflicht, eine Umzäunung zu errichten, wenn man Hunde oder andere Tiere halte. Bei Hecken gibt es Vorgaben, wie weit sie vom Nachbar weg sein müssen. Im 3. Und 4. Bauabschnitt gilt der Bebauungsplan, darin ist die auch die Höhe von Zäunen und Hecken geregelt. Konkrete Fälle können bei OV Haas gemeldet werden.

 

Herr Schwitzgebel aus der Richard-Wagner-Straße möchte wissen, ob die Beethovenstraße in eine 30-km-Zone umgewandelt wird. OV Haas betont, dass zuerst alle Einwohnerversammlungen abgewartet werden und dann würden die Anträge und Wünsche umgesetzt.