Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt mit 14 Stimmen bei 1 Gegenstimme (Geil), für den Bereich vor dem Flurstück Nr. 78 das Parken auf dem Gehweg zu erlauben. Im weiteren Verlauf der Straße ist das Parken von Fahrzeugen nicht möglich, da hier die erforderliche Durchfahrtsbreite nicht vorliegt. Die weiteren Anregungen des Bauausschusses sollen umgesetzt werden.

 


Im Bereich zwischen der Eisenberger Straße und der Einmündung Schulstraße werden auf der Straßenfläche der Wilhelm-Bernhard-Straße Fahrzeuge zum Parken abgestellt. Der Bauausschuss hat sich den betroffenen Bereich in der Sitzung am 19.03.2015 angesehen. Vom Bauausschuss wurden folgende Empfehlungen ausgesprochen:

Vor dem Grundstück Flur-Nr. 78 soll das Parken auf dem Gehweg erlaubt werden. Die Durchfahrtsbreite von 3,05 m ist in diesem Bereich gegeben. Die Fläche reicht zum Abstellen von 4 Fahrzeugen aus.

Für den weiteren Straßenverlauf wurde die Verwaltung beauftragt festzustellen, ob dort unter Inanspruchnahme des Gehweges die erforderliche Durchfahrtsbreite vorhanden ist. Die Mindestbreite der Straße wird aus § 12 Abs.1 StVO hergeleitet. Danach dürfen Fahrzeuge mit einer Breite von bis zu 2,55 m öffentliche Straßen benutzen. Hinzu werden auf jeder Seite 0,25 m dazugerechnet für Spiegel und Sicherheitsabstand. Daraus ergibt sich eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 m. Zur Ermittlung der erforderlichen Gesamtstraßenbreite wurde von diesem Wert ausgegangen. Nach Auffassung der Verwaltung müssen folgende Vorgaben berücksichtigt werden. 0,25 m Sicherheitsabstand von Hauswand + 2,55 Fahrzeugbreite + 3,05 m Durchfahrtsbreite. Dies ergibt eine erforderliche Breite von 5,80 m.

Die Wilhelm-Bernhard-Straße weist jedoch nur eine Breite von 4,80 m auf. Die erforderliche Breite ist damit weit unterschritten. Parkende Fahrzeuge führen dazu, dass der gegenüberliegende Gehweg überfahren wird. Dadurch entstehen Gefährdungen für Fußgänger, insbesondere für die Schulkinder und auch für die Anwohner.

Die Beschränkung der Parkzeit auf dem vorhandenen Parkplatz soll auf die Zeit von 6- bis 18.00 Uhr geändert werden. Das bestehende Einbahnstraßenschild soll auf Höhe des bestehenden Parkplatzes versetzt und erneuert werden. Zur Kenntlichmachung der Einbahnstraße soll ein Zusatzschild „Beginn“ angebracht werden.  

Die vorgeschlagene Parkfläche ist in dem als Anlage 2 beiliegenden Lageplan dargestellt.

Auf den Vorschlag von Ratsmitglied Geil, gleich Dauerparkplätze auszuweisen, rät der Vorsitzende, zunächst abzuwarten.