Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die vorgestellten Änderungen für den Bereich der Ortsgemeinde Kerzenheim dem Verbandsgemeinderat Eisenberg zur Aufnahme in den Flächennutzungsplan vorgeschlagen werden. Die Planunterlagen liegen der Niederschrift als Anlage 1 bei. Es wird gebeten, den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Zum Thema Windkraft wird empfohlen, entsprechend dem Beschlussvorschlag die östlich der Ortslage Kerzenheim liegende Fläche mit ca. 60,1 ha als Sonderbaufläche auszuweisen. An anderer Stelle des Flächennutzungsplanes sind Windkraftanlagen, auch nicht raumbedeutsame mit unter 50 m Nabenhöhe, nicht zulässig..


Im Sommer 2012 hatte der Gemeinderat Kerzenheim über mögliche Änderungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen der geplanten Neuaufstellung beschlossen. Die damals beschlossenen Änderungen liegen zur Information bei. Wegen personeller Probleme konnte das Änderungsverfahren bisher nicht wie geplant durchgeführt werden.

Aufgrund verschiedener inzwischen durchgeführter Planungen haben sich verschiedene weitere Änderungen ergeben.

1. Bereich der geplanten Bebauung wird entgegen des ursprünglichen Beschlusses nicht als Wohnbaufläche sondern als Mischbaufläche ausgewiesen. Damit wird die vorhandene Umgebungsbebauung berücksichtigt.

2. Die beiden Grundstücke „Ebertsheimer Straße 33 und 33 a sind als Versorgungsfläche (Pfalzwerke) ausgewiesen. Die Grundstücke sollen nach ihrer tatsächlichen Nutzung als Mischbaufläche ausgewiesen werden.

3. Der Marktplatz ist im Flächennutzungsplan nicht richtig dargestellt. In der Neuaufstellung soll die Berichtigung erfolgen.

4. Die Änderungen des Bebauungsplanes für die Windkraftanlagen mit den Ausgleichsflächen sollen in den Flächennutzungsplan übernommen werden. 

 

Zum Thema Ausweisung von Standorten für Windkraftanlagen wird auf die beiliegenden Ausführungen des Büros BBP sowie deren Beschlussvorschlag verwiesen.