Sitzung: 09.11.2016 Ortsbeirat Steinborn der Stadt Eisenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Empfehlung:
Gegen die Errichtung des Geräteschuppens mit überdachtem Holzlager
bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Gegen den Bau der Stützmauer auf der
von der Stadt Eisenberg erworbenen Grünfläche mit einer Grundfläche von 1,41 m²
werden keine Einwände erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen wird einstimmig
erteilt.
Der Grundstückseigentümer plant auf seinem Grundstück „Beethovenstraße
28“ einen Geräteschuppen mit Holzlager mit einer Größe von 3,14 m x 5,14 m zu
errichten. Um das Gebäude soll eine Fläche von ca. 8,50 m x 8,00 m befestigt
und überdacht werden. Das Gebäude und die befestigte überdachte Fläche sollen
als Geräteraum und Holzlager genutzt werden.
Der Antragsteller hat mit Kaufvertrag vom 26.11.2015 die zwischen seinem
Hausgrundstück und dem Westring gelegene Grünfläche erworben. Im Kaufvertrag
ist geregelt, dass diese Fläche nicht bebaut werden darf.
Aufgrund der starken Hanglage des Grundstückes „Beethovenstraße 28“ ist
für die Errichtung des Schuppens mit der angrenzenden Fläche eine Stützmauer
erforderlich. Die Stützmauer ragt mit einer Fläche von ca. 1,41 m² in die
erworbene Grünfläche hinein. An der breitesten Stelle steht die Mauer ca. 0,30
m in der Grünfläche.
Gegen den geplanten Geräteschuppen mit Holzlager bestehen keine
baurechtlichen Bedenken. Da die Mauer nur geringfügig innerhalb der von der
Stadt erworbenen Grünfläche steht, bestehen
nach Auffassung der Verwaltung hiergegen keine Bedenken. Das
gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
Der Beschlussvorlage ist ein Auszug aus den vorgelegten Planunterlagen
sowie die Begründung zur teilweisen Errichtung der Stützmauer in der Grünfläche
beigefügt.