Beschluss: einstimmig beschlossen

Empfehlung:

 

Gegen die Errichtung des Geräteschuppens mit überdachtem Holzlager bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Gegen den Bau der Stützmauer auf der von der Stadt Eisenberg erworbenen Grünfläche mit einer Grundfläche von 1,41 m² werden keine Einwände erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen wird einstimmig erteilt.

 

 


 

Der Grundstückseigentümer plant auf seinem Grundstück „Beethovenstraße 28“ einen Geräteschuppen mit Holzlager mit einer Größe von 3,14 m x 5,14 m zu errichten. Um das Gebäude soll eine Fläche von ca. 8,50 m x 8,00 m befestigt und überdacht werden. Das Gebäude und die befestigte überdachte Fläche sollen als Geräteraum und Holzlager genutzt werden.

Der Antragsteller hat mit Kaufvertrag vom 26.11.2015 die zwischen seinem Hausgrundstück und dem Westring gelegene Grünfläche erworben. Im Kaufvertrag ist geregelt, dass diese Fläche nicht bebaut werden darf.

Aufgrund der starken Hanglage des Grundstückes „Beethovenstraße 28“ ist für die Errichtung des Schuppens mit der angrenzenden Fläche eine Stützmauer erforderlich. Die Stützmauer ragt mit einer Fläche von ca. 1,41 m² in die erworbene Grünfläche hinein. An der breitesten Stelle steht die Mauer ca. 0,30 m in der Grünfläche.

Gegen den geplanten Geräteschuppen mit Holzlager bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Da die Mauer nur geringfügig innerhalb der von der Stadt erworbenen Grünfläche steht, bestehen  nach Auffassung der Verwaltung hiergegen keine Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

 

Der Beschlussvorlage ist ein Auszug aus den vorgelegten Planunterlagen sowie die Begründung zur teilweisen Errichtung der Stützmauer in der Grünfläche beigefügt.