Sitzung: 05.10.2016 Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, den Steuersatz von bisher 12 v. H. auf 20 v. H. ab 01.01.2017 anzuheben und die damit verbundene Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer.
Die Verwaltung schlägt vor, den Hebesatz nach § 7 Abs. 5 Nr. 1 und 2 der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer (Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit) auf 20 v. H. ab 01.01.2017 zu erhöhen. Die Erhöhung kann aufgrund des Urteils des OVG Schleswig-Holstein vom 19.03.2015, Az 2 Kn 1/15 vorgenommen werden. Nach den vorliegenden Informationen gestalten sich die Vergnügungssteuersätze in Rheinland-Pfalz sehr unterschiedlich. Nach der vorgenannten Rechtsprechung wird angenommen werden, dass ein Steuersatz von 20 % noch keine erdrosselnde Wirkung hat. Zur Ausschöpfung der eigenen Ertragsmöglichkeiten (§ 94 Abs. 2 GemO) wird eine Anhebung des Hebesatzes empfohlen. Der bisherige Steuersatz betrug 12 v. H. Für das Jahr 2015 wurden als Einnahmen insgesamt 120.360,64 EUR veranschlagt. Die Erhöhung um 8 % ergibt Mehreinnahmen in Höhe von 80.237,06 EUR.
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Die
Ratsmitglieder sind sich einig, dass man den Steuersatz erhöhen sollte, gerade
aus vorsorglichen Gründen wie z. B. für Spielsucht etc.