Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Gegen die beantragte Nutzungsänderung bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird einstimmig erteilt.

 

 


 

Das bestehende Ladengeschäft in der Unteren Fußgängerzone im Gebäude „Philipp-Mayer-Straße 7“ soll zukünftig als eine Praxis für Physiotherapie genutzt werden. Hierzu ist eine baurechtliche Nutzungsänderung erforderlich. Als Umbaumaßnahmen werden im Gebäude verschiedene Trennwände errichtet, die aber für sich nicht genehmigungspflichtig sind.

Der Nutzungseinheit wurden 4 Stellplätze im Rahmen des „Wohnungsteileigentums“ zugeordnet. Nach der Stellplatzverordnung Rheinland-Pfalz sind für eine Praxis mit einer Fläche von 91 m² 3 Stellplätze auszuweisen. Die erforderlichen Stellplätze sind damit vorhanden und können nachgewiesen werden. Eine Praxis für Physiotherapie ist nach dem Bebauungsplan „Stadtmitte“ zulässig. Die baurechtlichen Vorschriften werden eingehalten. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Der Beschlussvorlage ist ein Auszug aus der vorgelegten Planung beigefügt.