Sitzung: 19.09.2016 Gemeinderat Kerzenheim der Gemeinde Kerzenheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der beantragten Befreiung zur Errichtung des Gartenhauses außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche wird einstimmig zugestimmt. Mit dem Gebäude ist ein Abstand von 7,5 m zur südlichen Grundstücksgrenze einzuhalten. Die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen sind auszuführen.
Der Eigentümer des
Grundstückes „Adolf-von-Nassau-Straße 15“ möchte hierauf ein Gartenhaus
errichten. Das geplante Gebäude hat eine Größe von 3,90 m x 3,92 m. Nach den
Regelungen des Bebauungsplanes sind Nebengebäude, zu denen das Gartenhaus
gehört, nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Das geplante
Gebäude ist außerhalb der festgesetzten Baufläche geplant. Vom Eigentümer wird
eine Befreiung beantragt. Die Begründung liegt den Ratsmitgliedern vor.
Der Gemeinderat hat
in mehreren vergleichbaren Fällen die erforderliche Befreiung erteilt.
Nach Auffassung der
Verwaltung bestehen keine Bedenken, wenn von der südlichen Grundstücksgrenze
ein Abstand von 7,50 m eingehalten wird und auf dieser Fläche die festgesetzten
Ausgleichsmaßnahmen ausgeführt werden
Der
Befreiungsantrag sowie ein Auszug aus der vorgelegten Planung liegt den
Ratsmitgliedern vor.
Ortsbürgermeister
Wöllner ergänzt, auch vom Ortsbeirat Rosenthal bestehen keine Bedenken.