Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Gegen die geplante Erweiterung der Betriebsstätte bzw. den Neubau des Gebäudes nach dem Abriss der alten Hallen bestehen keine Bedenken. Gegen die geringfügige Überschreitung der Geschossflächenzahl von 0,02 werden ebenfalls keine Bedenken erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen wird einstimmig erteilt.

 


 

Die Firma Langhammer hatte im Sommer 2015 einen Bauantrag zur Neugestaltung und Erweiterung des Betriebsgebäudes „Siemensstraße 2“ gestellt. Nach einem Eigentümerwechsel wurde die Planung neu überarbeitet und mit den beiliegenden Unterlagen ein neuer Bauantrag eingereicht. Nach der Erweiterung des Werkes 1 um das Gebäude 7 im Jahr 2014 plant die Firma Langhammer nun den Endausbau. Mit dem Endausbau soll die funktional und energetisch unbefriedigende Situation direkt an der Siemensstraße aufgelöst werden. Gleichzeitig soll eine Ästhetisch überzeugendere Lösung am Werkseingang hergestellt werden. Hierzu werden die drei Hallen 1-3 abgebrochen. An dieser Stelle wird mit dem neuen Kopfbau Gebäude 9 (Büro und Empfangsgebäude) der Ringschluss hergestellt. Hier wird auch der neue Haupteingang des Werks 1 platziert. Der alte, nur über eine Außentreppe erreichbare Zugang wird aufgelöst. Mit dem Gebäude 8 werden zusätzliche Produktionsbereiche geschaffen.  

Mit dem Neubau ergibt sich eine versiegelte Fläche von 9.310 m² d.h. eine GRZ von 0,82. Zulässig ist eine GRZ im Gewerbegebiet von 0,8. Für die geringfügige Überschreitung wird eine Befreiung beantragt.

Gegen die geplante Baumaßnahme bestehen keine Bedenken. Durch den Neubau ergibt sich eine deutliche optische Aufwertung des Gewerbebetriebes. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.