Sitzung: 20.09.2016 Stadtrat der Stadt Eisenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 3
Beschluss:
Gegen die geplante Umnutzung der Verkaufsräume in Büroeinheiten und ein
Kosmetikstudio sowie die Umnutzung der ehem. Arztpraxis in zusätzliche
Wohnungen bestehen keine Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird mit 3
Stimmenthaltungen (SPD) erteilt. Der Befreiung von § 51 Abs. 1 LBauO mit dem
Verzicht auf den Einbau einer behindertengerechten Wohnung wird zugestimmt.
Das ehemalige Lebensmittelgeschäft mit Bank und Bäckerei im Gebäude
„Freiherr-vom-Stein-Platz 2“ soll eine neue Nutzung erhalten. Das Erdgeschoss
soll anstelle der Ladengeschäfte zukünftig mit zwei Büroeinheiten sowie mit
einem Kosmetikstudio genutzt werden. Die ehemalige Arztpraxis im Obergeschoss
wird in zwei zusätzliche Wohnungen umgewandelt.
Die geplanten Nutzungsänderungen sind in den Planunterlagen dargestellt.
Aus baurechtlicher Sicht bestehen gegen die beantragten
Nutzungsänderungen keine Bedenken. Die baurechtlichen Vorschriften werden
eingehalten. Nach der Änderung der LBauO wurde in § 51 LBauO festgelegt, dass
bei mehr als 3 Wohnungen eine Wohnung barrierefrei gebaut werden muss. Da es
sich lediglich um eine Nutzungsänderung handelt und sich die Wohnungen im 1.
Obergeschoss befinden, wäre die Einrichtung einer barrierefreien Wohnung nur mit
unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Es wird daher eine Befreiung von dieser
Verpflichtung beantragt. Der Befreiungsantrag liegt bei.