Sitzung: 12.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Kerzenheim
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Gemeinderat zum geplanten Bau des Einfamilienwohnhauses das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Es bestehen keine baurechtlichen Bedenken.
Die Bauherren
hatten im Dezember 2015 eine Bauvoranfrage zur Bebauung des Grundstückes 4378/0
(Kerzweilerhof 7 A) gestellt. Nach Vorberatung durch den Ortsbeirat Rosenthal
hatte der Gemeinderat Kerzenheim das gemeindliche Einvernehmen hierzu erteilt.
Die zuständige Baugenehmigungsbehörde, die Kreisverwaltung Donnersbergkreis hat
einen positiven Bauvorbescheid erlassen.
Auf der Grundlage
der Bauvoranfrage wird der beiliegende Bauantrag gestellt. Die vorgelegten
Unterlagen entsprechen den Vorgaben aus dem Bauvorbescheid. Es bestehen keine
baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
In der Anlage 5 ist ein Auszug aus den vorgelegten Bauantragsunterlagen beigefügt.