Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Gemeinderat zum geplanten Bau des Einfamilienwohnhauses das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Es bestehen keine baurechtlichen Bedenken.

 


Die Bauherren hatten im Dezember 2015 eine Bauvoranfrage zur Bebauung des Grundstückes 4378/0 (Kerzweilerhof 7 A) gestellt. Nach Vorberatung durch den Ortsbeirat Rosenthal hatte der Gemeinderat Kerzenheim das gemeindliche Einvernehmen hierzu erteilt. Die zuständige Baugenehmigungsbehörde, die Kreisverwaltung Donnersbergkreis hat einen positiven Bauvorbescheid erlassen.

 

Auf der Grundlage der Bauvoranfrage wird der beiliegende Bauantrag gestellt. Die vorgelegten Unterlagen entsprechen den Vorgaben aus dem Bauvorbescheid. Es bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

                                                                               

In der Anlage 5 ist ein Auszug aus den vorgelegten Bauantragsunterlagen beigefügt.