Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Gegen die geplante Fassadenänderung sowie den Anbau eines Balkons bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird einstimmig erteilt.

 

 


 

Das Gebäude Kinderdorfstraße 20 wurde veräußert. Die neuen Eigentümer möchten die Fassade im Erdgeschoss durch den Einbau kleinerer Fenster anstelle der vorhandenen Schaufenster verändern. Weiterhin soll im 1. OG ein Balkon an der Nordseite angebaut werden. Die geplanten Baumaßnahmen sind in den beiliegenden Unterlagen dargestellt.

Gegen die geplanten Baumaßnahmen bestehen keine baurechtlichen bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.