Empfehlung:

Der Ortsbeirat Rosenthal empfiehlt einstimmig dem Gemeinderat der Gemeinde Kerzenheim, dem beigefügten Entwurf der „Satzung zur 2. Änderung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Gemeinde Kerzenheim vom 22. Juni 2011, in der Fassung der Änderungssatzung vom 18. Dezember 2012“ zuzustimmen und diesen als Satzung zu beschließen.


Seit 2011 werden in Kerzenheim wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erhoben. Für den separat abzurechnenden Ortsteil Rosenthal war bisher festgesetzt, dass die Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes nach dem Durchschnitt der im Zeitraum von fünf Jahren zu erwartenden Investitionsaufwendungen erfolgt. Mittlerweile hat jedoch ein Gerichtsentscheid festgestellt, dass diese Durchschnittssatzberechnung nur in Abrechnungsgebieten zulässig ist, in denen tatsächlich jährliche Ausgaben vorliegen, was in Rosenthal nicht der Fall ist.

 

Da längere Zeit keine Abrechnung mehr nötig war, wurde die Satzung diesbezüglich bisher nicht angepasst. Nun steht jedoch eine Maßnahme an der Straßenbeleuchtung an, wodurch eine Abrechnung erforderlich wird. Daher ist eine Änderung der entsprechenden Regelung in § 3 Abs. 2 der bisherigen Satzung notwendig. Diese Anpassung soll durch die in der Anlage beigefügte Satzungsänderung erfolgen.

 

An der Beitragsabrechnung für die Ortslage Kerzenheim wird sich durch diese Änderung nichts ändern.

 

Ortsbeiratsmitglied Thomas Flätgen äußert Kritik daran, dass die bisherige Satzung nicht im Internet einsehbar ist. Er betont, dass es hilfreich gewesen wäre, den genauen Wortlaut der bisherigen Satzung nachlesen zu können. Herr Flätgen forderte die Verwaltung auf, sicherzustellen, dass alle Satzungen ordnungsgemäß im Internet veröffentlicht sind.