Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, dem Entwurf des Forsteinrichtungswerkes der Gemeinde Ramsen für die Jahre 2024 – 2034 zuzustimmen. Die Kalkulation über den Forsteinrichtungs-Zeitraum kommt zu einem negativen Finanzergebnis von ca. -1.304,00 € jährlich. Werden Fördermöglichkeiten berücksichtigt, wird das negative Finanzergebnis ausgeglichen.

 


Problembeschreibung/Begründung:

Gemäß § 7 des Landeswaldgesetzes Rheinland-Pfalz (LWaldG) ist jeder Waldbesitzer verpflichtet, seinen Wald ordnungsgemäß, nachhaltig, planmäßig und sachkundig zu bewirtschaften. Grundlage hierfür ist die Forsteinrichtung. Sie ist die mittelfristige Planung im Forstbetrieb und soll die ordnungsgemäße Forstwirtschaft sicherstellen sowie die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die Umweltvorsorge gewährleisten. Aufbauend auf dem Waldzustand (Inventur) und den Zielen des Waldbesitzers wird der forstwirtschaftliche Rahmenplan für die kommende Dekade festgelegt. Stichtag des vorliegenden Betriebsplanes ist der 01.10.2024. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Heute sind im Gemeindewald Ramsen etwa 39 % Laubholz und ca. 61 % Nadelholz anzutreffen. Waldentwicklungsziel ist, die vorhandenen Eichen- und Buchen-Mischwälder zu erhalten und die in der Hauptschicht nadelholzgeprägten Bestände in Mischwälder überzuführen. Die Gemeinde Ramsen als Waldbesitzer hat sich zum Ziel gesetzt, einen gesunden, klimaangepassten Wald zu erhalten, in dem die Brennholzversorgung gesichert ist. Auch der Umweltvorsorge soll Rechnung getragen werden. Eine Kalkulation über den Forsteinrichtungs-Zeitraum kommt zu einem negativen Finanzergebnis von ca. -1.304,00 € jährlich. Werden Fördermöglichkeiten berücksichtigt, wird das negative Finanzergebnis ausgeglichen und durchaus ein mögliches positives Finanzergebnis von jährlich 6.915,00 € erwartet. Die vom Forstamt Donnersberg erstellten Unterlagen des Forsteinrichtungswerkes-Entwurfes der Gemeinde Ramsen sind der Anlage beigefügt.