Sitzung: 18.03.2024 Gemeinderat der Gemeinde Ramsen
Vorlage: 0699/FB 1/2024
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ramsen stimmt dem vorliegenden Vertrag mit
dem Land Rheinland-Pfalz zur Teilnahme am Entschuldungsprogramm
"PEK-RP" zu.
Problembeschreibung/Begründung:
Die Kommunen in Rheinland-Pfalz weisen mittlerweile eine der höchsten
Verschuldungen an Liquiditätskrediten im Bundesgebiet aus. Der
Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz vertritt in seinem Urteil vom
16.12.2020 zur Verfassungsmäßigkeit des Landesfinanzausgleichsgesetzes u. a.
die Auffassung, dass die Wirkungen eines neuen, aufgabeadäquaten
Finanzausgleichs sich nur entfalten können, wenn die mit Liquiditätskrediten
belasteten Kommunen in die Lage versetzt werden, diese abzubauen. Ohne
Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel zu diesem Zweck erscheine dies, nach
Ansicht des VGH, nach wie vor ausgeschlossen.
Die Landesregierung sah sich dadurch veranlasst, ein Programm zur
Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz aufzulegen, welches nach
notwendiger Änderung der Landesverfassung in das Landesgesetz zur Partnerschaft
zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) gegossen wurde. Das
Land stellt hierfür 3 Mrd. Euro zur Verfügung. Das Programm PEK-RP richtet sich
ausdrücklich an die besonders mit Liquiditätskrediten belasteten Kommunen und
soll diese in erster Linie im Wege der Schuldenübernahme dauerhaft entlasten.
Gleichzeitig soll mit der einhergehenden Änderung des
Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) sein erneuter Aufwuchs der
Liquiditätskreditverschuldung verhindert werden. Die Kommunen werden darüber
hinaus durch Verschärfung des Gemeindehaushaltsrechts verpflichtet, die
verbleibenden Liquiditätskredite innerhalb von 30 Jahren zu tilgen.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 10.07.2023 wurde der Antragstellung
zur Teilnahme am Programm PEK-RP zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, alle
notwendigen Schritte zur Erstellung eines Vertrages zur Teilnahme am Programm
PEK-RP vorzunehmen. Nach Festsetzung des endgültigen Entschuldungsvolumens,
wurde uns nunmehr von Seiten des Landes der Teilnahmevertrag (Anlage 1) zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Als Bemessungsgrundlage für die Entschuldung wird der Stand der
Liquiditätskredite zum 31.12.2020, abzüglich liquider Mittel herangezogen.
Diese betrugen für die Gemeinde Ramsen 1.812.302,20 €, was einer
Pro-Kopf-Verschuldung von 823,00 € entspricht. Danach folgende, zusätzliche
Liquiditätskredite bleiben unberücksichtigt. Die Entschuldung erfolgt im Falle
der Gemeinde Ramsen ab dem Sockelbetrag bis zu einem Spitzenbetrag. Entschuldet
wird hier die Hälfte der Differenz zwischen Bemessungsgrundlage je
Einwohnerin/Einwohner und Sockelbetrag ((823,00 € - 167,00 €)/2).
Die ersten vorliegenden Probeberechnungen gingen für die Gemeinde Ramsen
von einem vorläufigen Entschuldungsvolumen in Höhe von 617.000,00 € (328,00 € x
1.880 Einwohner) aus. Das endgültige Entschuldungsvolumen beläuft sich nunmehr
auf 810.323,00 €, da das Land, unter
Berücksichtigung aller tatsächlich teilnehmenden Kommunen und statistischer
Korrekturen, das volle Volumen des Programms von 3 Mrd. Euro ausschütten wird.
Die Umsetzung des Programms und die Übernahme/Ablösung der
Liquiditätskredite erfolgt durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
(ISB). Die Auswahl der Kreditverträge (Anlage 2) ergibt sich aus den
gesetzlichen Vorgaben einschließlich des Vorschlagsrechts der Kommune und wurde
mit der Verwaltung abgestimmt. Die gesamte Entschuldung der Verbandsgemeinde
Eisenberg (Pfalz) einschließlich ihrer Ortsgemeinden in Höhe von 30.371.239,00
€ erfolgt mittels Vertragsübernahme bestehender, langlaufender
Liquiditätskredite (28.228.254,00 €) sowie durch die Ablösung eines Teils
unserer kurzfristigen, variablen Liquiditätskrediten (2.142.985,00 €), um damit
das Entschuldungsvolumen auf den Euro genau zu treffen.
Mit Teilnahme am Programm PEK-RP fallen die bisherigen
Entschuldungsprogramme des Landes weg, auch wenn diese Programme grundsätzlich
im vorgesehenen Zeitraum fortgesetzt werden. Dies betrifft für die Gemeinde
Ramsen den Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF-RP). Durch den Wegfall des KEF
würden im Falle der Teilnahme dem Haushalt für die Restlaufzeit des KEF
(2024-2026) 126.894,00 € verloren gehen. Trotzdem beträgt die Entschuldung effektiv
immer noch 810.323,00 €. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den
Teilnahmevertrag wie vorliegend zu beschließen.