Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Eisenberg stimmt dem Antrag mehrheitlich mit 1 Enthaltung unter folgenden Voraussetzungen zu:

  • Kostenübernahme der Bauleitplanung durch den Betreiber/Antragsteller
  • Erstellung eines Entwurfes durch den Betreiber, auf dem die einzelnen Nutzungseinheiten eine Größe von mind. 200 qm ausweisen sollen
  • bei der Festlegung des Bebauungsplanes soll darauf geachtet werden, dass sich die Anlage gut in die Natur einfügt und möglichst wenig Fläche versiegelt wird

 


 

Die Betreiber des Campingplatzes Ochsenbusch haben einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Ochsenbusch“ der Stadt Eisenberg gestellt (s. Anlage).

Konkret wird folgendes beantragt:

-Vereinheitlichung der zulässigen Größe der baulichen Anlagen je Nutzungseinheit auf einer Grundfläche von 55 m², statt 40 m² bisher in Sondergebiet 1;

-teilweise Zulassung der Bebauung auf dem im westlichen Bereich als „Private Grünfläche“ (für Durchgangscamping) festgesetzten Teilbereich (s. Lageplan, ca. 3.700 m²);

-ersatzweise Ausweisung einer Grünfläche für Durchgangscamping im östlichen Einfahrtsbereich des Campingplatzes (ca. 2.600 m²);

Die Betreiber haben im Antrag erklärt, dass Sie die für das notwendige Änderungsverfahren anfallenden Kosten tragen werden.

Zu entscheiden ist nun, ob diesem Antrag stattgegeben werden soll, ob also eine Änderung des Bebauungsplanes grundsätzlich gewollt ist.

In einem möglichen Änderungsverfahren könnte und sollte dann auch konkreter geregelt werden, was im bebaubaren Bereich zulässig sein soll (z.B. auch Schuppen bis zu einer Größe von 3m*2,5m) und was konkret zur bebaubaren Grundfläche von 55 m² dazu zählt (Terrassen, versiegelte Flächen etc.).