Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) stimmt dem vorliegenden Vertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz zur Teilnahme am Entschuldungsprogramm "PEK-RP" einstimmig zu.

 


 

Die Kommunen in Rheinland-Pfalz weisen mittlerweile eine der höchsten Verschuldungen an Liquiditätskrediten im Bundesgebiet aus. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz vertritt in seinem Urteil vom 16.12.2020 zur Verfassungsmäßigkeit des Landesfinanzausgleichsgesetzes u. a. die Auffassung, dass die Wirkungen eines neuen, aufgabeadäquaten Finanzausgleichs sich nur entfalten können, wenn die mit Liquiditätskrediten belasteten Kommunen in die Lage versetzt werden, diese abzubauen. Ohne Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel zu diesem Zweck erscheine dies, nach Ansicht des VGH, nach wie vor ausgeschlossen.

Die Landesregierung sah sich dadurch veranlasst, ein Programm zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz aufzulegen, welches nach notwendiger Änderung der Landesverfassung in das Landesgesetz zur Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) gegossen wurde. Das Land stellt hierfür 3 Mrd. Euro zur Verfügung. Das Programm PEK-RP richtet sich ausdrücklich an die besonders mit Liquiditätskrediten belasteten Kommunen und soll diese in erster Linie im Wege der Schuldenübernahme dauerhaft entlasten. Gleichzeitig soll mit der einhergehenden Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) sein erneuter Aufwuchs der Liquiditätskreditverschuldung verhindert werden. Die Kommunen werden darüber hinaus durch Verschärfung des Gemeindehaushaltsrechts verpflichtet, die verbleibenden Liquiditätskredite innerhalb von 30 Jahren zu tilgen.

Mit Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 19.07.2023 wurde der Antragstellung zur Teilnahme am Programm PEK-RP zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Erstellung eines Vertrages zur Teilnahme am Programm PEK-RP vorzunehmen. Nach Festsetzung des endgültigen Entschuldungsvolumens, wurde uns nunmehr von Seiten des Landes der Teilnahmevertrag (Anlage 1) zur Beschlussfassung vorgelegt.

Als Bemessungsgrundlage für die Entschuldung wird der Stand der Liquiditätskredite zum 31.12.2020, abzüglich liquider Mittel herangezogen. Diese betrugen für die Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) 10.520.126,00 €, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 779,00 € entspricht. Danach folgende, zusätzliche Liquiditätskredite bleiben unberücksichtigt. Die Entschuldung erfolgt im Falle der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) ab dem Sockelbetrag bis zu einem Spitzenbetrag. Entschuldet wird hier die Hälfte der Differenz zwischen Bemessungsgrundlage je Einwohnerin/Einwohner und Sockelbetrag ((779,00 € - 167,00 €)/2). Die ersten vorliegenden Probeberechnungen gingen für die Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) von einem vorläufigen Entschuldungsvolumen in Höhe von 4.134.000,00 € (306,00 € x 13.507 Einwohner) aus. Das endgültige Entschuldungsvolumen beläuft sich nunmehr auf 5.430.245,00 € (Anlage 2), da das Land, unter Berücksichtigung aller tatsächlich teilnehmenden Kommunen und statistischer Korrekturen, das volle Volumen des Programms von 3 Mrd. Euro ausschütten wird.

Die Umsetzung des Programms und die Übernahme/Ablösung der Liquiditätskredite erfolgt durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Die Auswahl der Kreditverträge (Anlage 3) ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben einschließlich des Vorschlagsrechts der Kommune und wurde mit der Verwaltung abgestimmt. Die gesamte Entschuldung der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) einschließlich ihrer Ortsgemeinden in Höhe von 30.371.239,00 € erfolgt mittels Vertragsübernahme bestehender, langlaufender Liquiditätskredite (28.228.254,00 €) sowie durch die Ablösung eines Teils unserer kurzfristigen, variablen Liquiditätskrediten (2.142.985,00 €), um damit das Entschuldungsvolumen auf den Euro genau zu treffen.

Mit Teilnahme am Programm PEK-RP fallen die bisherigen Entschuldungsprogramme des Landes weg, auch wenn diese Programme grundsätzlich im vorgesehenen Zeitraum fortgesetzt werden. Dies betrifft für die Verbandsgemeinde Eisenberg den Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF-RP) sowie den Stabilisierungs- und Abbaubonus, die im Falle der Teilnahme letztmalig für das Haushaltsjahr 2023 gewährt werden würden. Die Leistungen aus dem Zinssicherungsschirm enden, sobald dort erfasste Liquiditätskreditverträge vom Land übernommen wurden. Insbesondere durch den Wegfall des KEF würden im Falle der Teilnahme dem Haushalt für die Restlaufzeit des KEF (2024-2026) 68.703,00 € verloren gehen. Trotzdem beträgt die Entschuldung effektiv immer noch 5.430.245,00 €. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Teilnahmevertrag wie vorliegend zu beschließen.