Sitzung: 06.03.2024 Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) stimmt
dem vorliegenden Vertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz zur Teilnahme am
Entschuldungsprogramm "PEK-RP" einstimmig zu.
Die Kommunen in Rheinland-Pfalz weisen mittlerweile eine der höchsten
Verschuldungen an Liquiditätskrediten im Bundesgebiet aus. Der
Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz vertritt in seinem Urteil vom
16.12.2020 zur Verfassungsmäßigkeit des Landesfinanzausgleichsgesetzes u. a.
die Auffassung, dass die Wirkungen eines neuen, aufgabeadäquaten
Finanzausgleichs sich nur entfalten können, wenn die mit Liquiditätskrediten
belasteten Kommunen in die Lage versetzt werden, diese abzubauen. Ohne Bereitstellung
zusätzlicher Finanzmittel zu diesem Zweck erscheine dies, nach Ansicht des VGH,
nach wie vor ausgeschlossen.
Die Landesregierung sah sich dadurch veranlasst, ein Programm zur
Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz aufzulegen, welches nach notwendiger
Änderung der Landesverfassung in das Landesgesetz zur Partnerschaft zur
Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) gegossen wurde. Das
Land stellt hierfür 3 Mrd. Euro zur Verfügung. Das Programm PEK-RP richtet sich
ausdrücklich an die besonders mit Liquiditätskrediten belasteten Kommunen und
soll diese in erster Linie im Wege der Schuldenübernahme dauerhaft entlasten.
Gleichzeitig soll mit der einhergehenden Änderung des
Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) sein erneuter Aufwuchs der
Liquiditätskreditverschuldung verhindert werden. Die Kommunen werden darüber
hinaus durch Verschärfung des Gemeindehaushaltsrechts verpflichtet, die
verbleibenden Liquiditätskredite innerhalb von 30 Jahren zu tilgen.
Mit Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 19.07.2023 wurde der
Antragstellung zur Teilnahme am Programm PEK-RP zugestimmt und die Verwaltung
beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Erstellung eines Vertrages zur
Teilnahme am Programm PEK-RP vorzunehmen. Nach Festsetzung des endgültigen Entschuldungsvolumens,
wurde uns nunmehr von Seiten des Landes der Teilnahmevertrag (Anlage 1) zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Als Bemessungsgrundlage für die Entschuldung wird der Stand der
Liquiditätskredite zum 31.12.2020, abzüglich liquider Mittel herangezogen.
Diese betrugen für die Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) 10.520.126,00 €, was
einer Pro-Kopf-Verschuldung von 779,00 € entspricht. Danach folgende,
zusätzliche Liquiditätskredite bleiben unberücksichtigt. Die Entschuldung
erfolgt im Falle der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) ab dem Sockelbetrag bis
zu einem Spitzenbetrag. Entschuldet wird hier die Hälfte der Differenz zwischen
Bemessungsgrundlage je Einwohnerin/Einwohner und Sockelbetrag ((779,00 € -
167,00 €)/2). Die ersten vorliegenden Probeberechnungen gingen für die
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) von einem vorläufigen Entschuldungsvolumen
in Höhe von 4.134.000,00 € (306,00 € x 13.507 Einwohner) aus. Das endgültige
Entschuldungsvolumen beläuft sich nunmehr auf 5.430.245,00 € (Anlage 2), da das
Land, unter Berücksichtigung aller tatsächlich teilnehmenden Kommunen und
statistischer Korrekturen, das volle Volumen des Programms von 3 Mrd. Euro
ausschütten wird.
Die Umsetzung des Programms und die Übernahme/Ablösung der
Liquiditätskredite erfolgt durch die Investitions- und Strukturbank
Rheinland-Pfalz (ISB). Die Auswahl der Kreditverträge (Anlage 3) ergibt sich
aus den gesetzlichen Vorgaben einschließlich des Vorschlagsrechts der Kommune
und wurde mit der Verwaltung abgestimmt. Die gesamte Entschuldung der
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) einschließlich ihrer Ortsgemeinden in Höhe
von 30.371.239,00 € erfolgt mittels Vertragsübernahme bestehender,
langlaufender Liquiditätskredite (28.228.254,00 €) sowie durch die Ablösung
eines Teils unserer kurzfristigen, variablen Liquiditätskrediten (2.142.985,00
€), um damit das Entschuldungsvolumen auf den Euro genau zu treffen.
Mit Teilnahme am Programm PEK-RP fallen die bisherigen
Entschuldungsprogramme des Landes weg, auch wenn diese Programme grundsätzlich
im vorgesehenen Zeitraum fortgesetzt werden. Dies betrifft für die
Verbandsgemeinde Eisenberg den Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF-RP) sowie den
Stabilisierungs- und Abbaubonus, die im Falle der Teilnahme letztmalig für das
Haushaltsjahr 2023 gewährt werden würden. Die Leistungen aus dem
Zinssicherungsschirm enden, sobald dort erfasste Liquiditätskreditverträge vom
Land übernommen wurden. Insbesondere durch den Wegfall des KEF würden im Falle
der Teilnahme dem Haushalt für die Restlaufzeit des KEF (2024-2026) 68.703,00 €
verloren gehen. Trotzdem beträgt die Entschuldung effektiv immer noch
5.430.245,00 €. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Teilnahmevertrag wie
vorliegend zu beschließen.