Sitzung: 06.03.2024 Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Die Ratsmitglieder nehmen von den Ausführungen Kenntnis.
Mit dem „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im
Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz -
GaFöG) hat der Bundesgesetzgeber einen Rechtsanspruch auf eine
ganztägige Förderung im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) verankert. Das
Gesetz ist am 12. Oktober 2021 in Kraft getreten.
Folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch sind festgelegt worden:
·
Jedes
Kind hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der Klassenstufe 5 einen
Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung
·
Der
Rechtsanspruch greift stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend mit
Klassenstufe 1 und dann jährlich aufwachsend bis zur 4. Klassenstufe ab dem
Jahr 2029/30.
·
Der
Umfang besteht an Werktagen im zeitlichen Umfang von 8 Stunden. Über diesen
zeitlichen Umfang hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten.
·
Der Rechtsanspruch gilt auch für die Zeit
der Schulferien. Durch Landesrecht kann eine Schließzeit von vier Wochen
festgelegt werden.
Testweise wurde die Ferienbetreuung bereits in den Herbstferien 2023
erfolgreich durchgeführt.
Im Hinblick darauf, dass die Grundschulen ab 2026 auch in den
Schulferien eine Betreuung anbieten müssen, wird die Pestalozzischule Eisenberg
in den diesjährigen Sommerferien ein Kinderferienprogramm für die Kinder der
Grundschulen der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) anbieten.
Hierzu wurde bereits eine Konzeption erstellt in der die Regularien
sowie die geplanten Aktivitäten und Angebote erläutert werden (auf die Anlage
wird verwiesen).
Markus Fichter,
Rektor Pestalozzischule Eisenberg, informiert über das Konzept zum
Kinderferienprogramm der Verbandsgemeinde Eisenberg. Der Bericht ist als Anlage
5 beigefügt.