Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Die Ratsmitglieder nehmen von den Ausführungen Kenntnis.

 


 

Mit dem „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz -  GaFöG) hat der Bundesgesetzgeber einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) verankert. Das Gesetz ist am 12. Oktober 2021 in Kraft getreten.

Folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch sind festgelegt worden:

 

·         Jedes Kind hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der Klassenstufe 5 einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung

·         Der Rechtsanspruch greift stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend mit Klassenstufe 1 und dann jährlich aufwachsend bis zur 4. Klassenstufe ab dem Jahr 2029/30.

·         Der Umfang besteht an Werktagen im zeitlichen Umfang von 8 Stunden. Über diesen zeitlichen Umfang hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten.

·         Der Rechtsanspruch gilt auch für die Zeit der Schulferien. Durch Landesrecht kann eine Schließzeit von vier Wochen festgelegt werden.

 

Testweise wurde die Ferienbetreuung bereits in den Herbstferien 2023 erfolgreich durchgeführt.

Im Hinblick darauf, dass die Grundschulen ab 2026 auch in den Schulferien eine Betreuung anbieten müssen, wird die Pestalozzischule Eisenberg in den diesjährigen Sommerferien ein Kinderferienprogramm für die Kinder der Grundschulen der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) anbieten.

Hierzu wurde bereits eine Konzeption erstellt in der die Regularien sowie die geplanten Aktivitäten und Angebote erläutert werden (auf die Anlage wird verwiesen).

 

 

Markus Fichter, Rektor Pestalozzischule Eisenberg, informiert über das Konzept zum Kinderferienprogramm der Verbandsgemeinde Eisenberg. Der Bericht ist als Anlage 5 beigefügt.