Die Verwaltung wurde gebeten eine Mitteilung ins Amtsblatt zu setzen, dass der Grabschmuck auf den Wiesenurnengräbern bis zum 31.03.2024 entfernt werden soll.

Empfohlen wurde auch eine Satzungsänderung bezüglich des Grabschmucks auf den Wiesenurnengräbern vorzunehmen die eine Information über die kostenpflichte Entfernung durch die Gemeinde beinhaltet.

Des Weiteren soll ein Plan für die Herrichtung des neuen Wiesenurnengrabfeldes erstellt werden.