Sitzung: 27.02.2024 Stadtrat der Stadt Eisenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenberg (Pfalz) stimmt dem vorliegenden Vertrag
mit dem Land Rheinland-Pfalz zur Teilnahme am Entschuldungsprogramm
"PEK-RP" zu.
Problembeschreibung/Begründung:
Die Kommunen in Rheinland-Pfalz weisen mittlerweile eine der höchsten
Verschuldungen an Liquiditätskrediten im Bundesgebiet aus. Der
Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz vertritt in seinem Urteil vom
16.12.2020 zur Verfassungsmäßigkeit des Landesfinanzausgleichsgesetzes u. a.
die Auffassung, dass die Wirkungen eines neuen, aufgabeadäquaten
Finanzausgleichs sich nur entfalten können, wenn die mit Liquiditätskrediten
belasteten Kommunen in die Lage versetzt werden, diese abzubauen. Ohne
Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel zu diesem Zweck erscheine dies, nach
Ansicht des VGH, nach wie vor ausgeschlossen.
Die Landesregierung sah sich dadurch veranlasst, ein Programm zur
Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz aufzulegen, welches nach
notwendiger Änderung der Landesverfassung in das Landesgesetz zur Partnerschaft
zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) gegossen wurde. Das
Land stellt hierfür 3 Mrd. Euro zur Verfügung. Das Programm PEK-RP richtet sich
ausdrücklich an die besonders mit Liquiditätskrediten belasteten Kommunen und
soll diese in erster Linie im Wege der Schuldenübernahme dauerhaft entlasten.
Gleichzeitig soll mit der einhergehenden Änderung des
Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) sein erneuter Aufwuchs der
Liquiditätskreditverschuldung verhindert werden. Die Kommunen werden darüber
hinaus durch Verschärfung des Gemeindehaushaltsrechts verpflichtet, die
verbleibenden Liquiditätskredite innerhalb von 30 Jahren zu tilgen.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 18.07.2023 wurde der Antragstellung zur
Teilnahme am Programm PEK-RP zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, alle
notwendigen Schritte zur Erstellung eines Vertrages zur Teilnahme am Programm
PEK-RP vorzunehmen. Nach Festsetzung des endgültigen Entschuldungsvolumens,
wurde uns nunmehr von Seiten des Landes der Teilnahmevertrag (Anlage 1) zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Als Bemessungsgrundlage für die Entschuldung wird der Stand der
Liquiditätskredite zum 31.12.2020, abzüglich liquider Mittel, sofern sich der
Stand der Liquiditätskredite zum 31.12.2021 nicht verbessert hat, herangezogen.
Die Liquiditäskredite zum 31.12.2020
betrugen für die Stadt Eisenberg (Pfalz) 24.937.789,71 €. Jedoch haben sich zum
31.12.2021 die Liquiditätskredite um 1.509.547,72 € verbessert (Stand
31.12.2021: 23.428.241,99 €). Als
Bessungsgrundlage gelten für die Stadt Eisenberg (Pfalz) damit die
23.428.242,00 €, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 2.469,00 € entspricht. Danach
folgende, zusätzliche Liquiditätskredite bleiben unberücksichtigt. Die
Entschuldung erfolgt im Falle der Stadt Eisenberg (Pfalz) ab dem Spitzenbetrag.
Entschuldet wird hier die Differenz zwischen Bemessungsgrundlage je
Einwohnerin/Einwohner und der maximalen Restschuld (2.469,00 € - 500,00
€). Die ersten vorliegenden
Probeberechnungen gingen für die Stadt Eisenberg (Pfalz) von einem vorläufigen
Entschuldungsvolumen in Höhe von 18.684.000,00 € (1.969,00 € x 9.489 Einwohner)
aus. Das endgültige Entschuldungsvolumen beläuft sich nunmehr auf 19.675.558,00
€, da das Land, unter Berücksichtigung aller tatsächlich teilnehmenden Kommunen
und statistischer Korrekturen, das volle Volumen des Programms von 3 Mrd. Euro
ausschütten wird.
Die Umsetzung des Programms und die Übernahme/Ablösung der Liquiditätskredite
erfolgt durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Die
Auswahl der Kreditverträge (Anlage 2) ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben
einschließlich des Vorschlagsrechts der Kommune und wurde mit der Verwaltung
abgestimmt. Die gesamte Entschuldung der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz)
einschließlich ihrer Ortsgemeinden in Höhe von 30.371.239,00 € erfolgt mittels
Vertragsübernahme bestehender, langlaufender Liquiditätskredite (28.228.254,00
€) sowie durch die Ablösung eines Teils unserer kurzfristigen, variablen
Liquiditätskrediten (2.142.985,00 €), um damit das Entschuldungsvolumen auf den
Euro genau zu treffen.
Mit Teilnahme am Programm PEK-RP fallen die bisherigen
Entschuldungsprogramme des Landes weg, auch wenn diese Programme grundsätzlich
im vorgesehenen Zeitraum fortgesetzt werden. Dies betrifft für die Stadt
Eisenberg (Pfalz) den Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF-RP). Durch den Wegfall
des KEF würden im Falle der Teilnahme dem Haushalt für die Restlaufzeit des KEF
(2024-2026) 1.020.315,00 € verloren gehen. Trotzdem beträgt die Entschuldung
effektiv immer noch 19.675.558,00 €. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den
Teilnahmevertrag wie vorliegend zu beschließen.