Sitzung: 05.02.2024 Gemeinderat der Gemeinde Ramsen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0692/FB 3/2024
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung der Satzung über die Gebühren der Friedhöfe in der Gemeinde Ramsen zum 01. März 2024 wie vorgetragen.
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Anlage zur
Friedhofsgebührensatzung vom 29.02.2016 II.
Gebühren für die Bestattung und Grabherstellung a) bei
Personen über 5 Jahre 708,05 € b) bei
Personen unter 5 Jahre 238,00 € c)
Tieferlegungszuschlag
160,65 € d) Urnen
196,35 € Bei
Vertragsänderung zu a) bis d) werden die entsprechenden Beträge angefordert
und die Gebührensatzung ist anzupassen. e)
Leichenträger pro Person
30,00 € f) bei
Bestattungen freitags nachmittags nach 15.00 Uhr sowie an Sams-, Son- und
Feiertagen wird ein Mehraufwand von 110,00 € berechnet. |
Anlage zur
Friedhofsgebührensatzung vom 29.02.2016 II.
Gebühren für die Bestattung und Grabherstellung a) bei
Personen über 5 Jahre 764,70 € b) bei
Personen unter 5 Jahre 238,00 € c)
Tieferlegungszuschlag
173,50 € d)
Urnen
212,06 € Bei
Vertragsänderung zu a) bis d) werden die entsprechenden Beträge angefordert
und die Gebührensatzung ist anzupassen. e)
Leichenträger pro Person
30,00 € f) bei
Bestattungen freitags nachmittags nach 15.00 Uhr sowie an Sams-, Son- und
Feiertagen wird ein Mehraufwand von 110,00 € berechnet. |