Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung der Satzung über die Gebühren der Friedhöfe in der Gemeinde Ramsen zum 01. März 2024 wie vorgetragen.

 


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Anlage zur Friedhofsgebührensatzung vom 29.02.2016

 

II. Gebühren für die Bestattung und Grabherstellung

 

a) bei Personen über 5 Jahre        708,05 €

b) bei Personen unter 5 Jahre       238,00 €

c) Tieferlegungszuschlag              160,65 €

d) Urnen                                        196,35 €

 

Bei Vertragsänderung zu a) bis d) werden die entsprechenden Beträge angefordert und die Gebührensatzung ist anzupassen.

 

e) Leichenträger pro Person           30,00 €

f) bei Bestattungen freitags nachmittags nach 15.00 Uhr sowie an Sams-, Son- und Feiertagen wird ein Mehraufwand von 110,00 € berechnet.

Anlage zur Friedhofsgebührensatzung vom 29.02.2016

 

II. Gebühren für die Bestattung und Grabherstellung

 

a) bei Personen über 5 Jahre        764,70 €

b) bei Personen unter 5 Jahre       238,00 €

c) Tieferlegungszuschlag              173,50 €

d) Urnen                                        212,06 €

 

Bei Vertragsänderung zu a) bis d) werden die entsprechenden Beträge angefordert und die Gebührensatzung ist anzupassen.

 

e) Leichenträger pro Person           30,00 €

f) bei Bestattungen freitags nachmittags nach 15.00 Uhr sowie an Sams-, Son- und Feiertagen wird ein Mehraufwand von 110,00 € berechnet.