Sitzung: 05.02.2024 Gemeinderat der Gemeinde Ramsen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0671/FB 2/2023
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt dem Verbandsgemeinderat Eisenberg geeignete Flächen zur Ausweisung von Standorten für Photovoltaikanlagen in der Gemarkung Ramsen, wie vorgetragen, vorzuschlagen. Außerdem soll eine weitere Fläche, mit einer Größe von 10 ha, am Ripperterhof zusätzlich als vorrangige Fläche ausgewiesen werden.
Der voranschreitende Klimawandel sowie die Auswirkungen des Krieges in
der Ukraine sowie der Konflikt im Nahen Osten zeigen die Dringlichkeit der
Energiewende. In diesem Zusammenhang kommt der Solarenergie zur Beendigung der
Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und zur Umstellung auf eine
klimaneutrale Wirtschaft eine entscheidende Rolle zu. Die Landesregierung hat
das energiepolitische Ziel gesetzt, bis 2030 den rheinland-pfälzischen
Strombedarf zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu decken. Hierzu sollen in den
nächsten 10 Jahren jährlich jeweils 500 Megawatt durch Windenergieanlagen und
durch Photovoltaikanlagen zugebaut werden. Das bedeutet eine Verdoppelung der
bisher installierten Leistung bei der Windenergie und eine Verdreifachung bei
der Photovoltaik. Auch die Kommunen sind aufgefordert ihren Beitrag zur
Bewältigung dieser Zukunftsaufgabe zu leisten. Entsprechende gesetzliche
Vorgaben wurden bereits beschlossen oder sind in Vorbereitung. Für den
Teilbereich Windkraft wurden die gesetzlichen Grundlagen bereits geschaffen.
Bis zum Jahr 2027 muss auf einer Fläche von 2,2 % des Gemeindegebietes die
Nutzung für Windkraftprojekte ausgewiesen werden. Wird diese Vorgabe nicht
erfüllt, verliert die Gemeinde ihre Steuerungsmöglichkeit. Windkraftanlagen sind
dann überall dort zulässig, wo die gesetzlichen Vorgaben (Abstände, Lärm usw.)
erfüllt werden. Die Untersuchung und Ausweisung erfolgt auf der Ebene der
Regionalen Raumordnungsplanung und wird von der Planungsgemeinschaft Westpfalz
durchgeführt. Die Gemeinden werden bei der Ermittlung der geeigneten Flächen
beteiligt. Das Verfahren ist für Juni 2024 geplant. Das Ausbauziel von 2,2 %
der Fläche für Windkraft muss auf der Ebene des Regionalen Raumordnungsplanes
und nicht in der einzelnen Gemeinde bzw. der Verbandsgemeinde erfüllt werden.
In der Verbandsgemeinde Eisenberg wurden die erforderlichen Untersuchungen und
die daraus folgenden Regelungen im Flächennutzungsplan bereits vor einigen
Jahren vorgenommen.
Im Rahmen einer Fachtagung an der Uni Kaiserslautern wurde die
Verwaltung darauf hingewiesen, dass für die Ausweisung von großflächigen
PV-Anlagen im Außenbereich vergleichbare gesetzliche Regelungen ausgearbeitet
werden. Die Ausweisung und Planung für großflächige PV-Anlagen soll auf der
Ebene der Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinden erfolgen. Es ist zu
befürchten, dass ohne eine Steuerung einzelne Anlagen plan- und maßlos
entwickelt werden, ohne dass klare einheitliche Regelungen bestehen. Somit
stellt die Steuerung der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen eine aktuelle
erforderliche Planungsaufgabe dar. Um auf die zu erwartenden gesetzlichen
Vorgaben reagieren zu können und die Steuerungsmöglichkeit durch die Kommunen
zu erhalten, hat die Verbandsgemeinde Eisenberg das Planungsbüro BBP aus Kaiserslautern
mit der Erstellung einer PV-Studie zur Ermittlung geeigneter Flächen
beauftragt. Es wird eine geordnete Nutzung der Solarenergie angestrebt, die
gleichzeitig die Landschaft und die Landwirtschaft vor übermäßigen
Beeinträchtigungen schützt.
Bei der Untersuchung wurden folgender Kriterien angelegt:
- Die Bonität der landwirtschaftlichen Fläche
soll nicht über 50 liegen. (Es handelt sich dabei um Flächen mit einer
Bodengüte im unteren mittleren Bereich)
- Die Fläche soll mindestens eine Größe von 10
ha aufweisen.
Das Ergebnis der Studie ist im beiliegenden Plan dargestellt. Die
grundsätzlich geeigneten Flächen sind in der Farbe „grau“ ausgewiesen. In einer
am 22.08.2023 durchgeführten Vorbesprechung mit den Bürgermeistern, den
Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzungen der Gemeinden und der
Verbandsgemeinde wurde die Verwaltung beauftragt Flächen vorzuschlagen, auf
denen vorrangig der Bau von Photovoltaik-Anlagen verwirklicht werden soll.
Dabei soll das Ziel von 2,2 % der Fläche des Verbandsgemeindegebietes (ca. 140
ha) beachtet werden. Bei der Auswahl geeigneter Flächen wurde ein Abstand von
mind. 300 m zur bebauten Ortslage berücksichtigt.
Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Flächen sind in der Farbe „grün“
dargestellt. Für die Ortsgemeinde Ramsen ergibt sich bei den vorrangig
geeigneten Grundstücken eine Fläche von ca. 20 ha. Bei der Auswahl wurde darauf
geachtet, dass der Eingriff in die Natur möglichst gering ausfällt. Vom
Gemeinderat ist darüber zu beraten, ob die vorgeschlagenen Flächen so beibehalten
werden sollen.
Weitere Vorgehensweise:
Nach Vorlage der Beschlüsse durch die einzelnen Gemeinden wird der
Verbandsgemeinderat über das Ergebnis der Studie und die potentiell geeigneten
Standorte beschließen. Vorrangig umgesetzt werden sollen die Standorte, die mit
„vorrangige Entwicklungsabsicht“ gekennzeichnet wurden. Bei Anfragen von
Projektentwicklern oder Investoren wird auf diese Flächen verwiesen. Für jede
einzelne geplante PV-Anlage wird der Flächennutzungsplan geändert und ein
Bebauungsplan aufgestellt. Die Kosten sollen vom Investor getragen werden. Da
für jede einzelne Maßnahme Beschlüsse der Gemeinde (Bebauungsplan) und
Verbandsgemeinde (Flächennutzungsplan) erforderlich sind wird sichergestellt,
dass die Gemeinden für jede einzelne Anlage die Planungshoheit behalten.
Wenn die Ziele
nicht erfüllt werden, besteht die Gefahr, dass bei einer möglichen zukünftigen
Privilegierung von großflächigen PV-Anlagen, analog zu den Windkraftanlagen,
die Planungshoheit nicht mehr gegeben ist. Dann könnten auch Anlagen in der
Nähe der Ortslagen oder an anderen für die Gemeinden ungeeigneten Bereichen
realisiert werden. Bereits jetzt besteht eine Privilegierung entlang von
Autobahnen und zweigleisigen Bahnstrecken (200 m).