Sitzung: 22.01.2024 Gemeinderat Kerzenheim der Gemeinde Kerzenheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung der Satzung über die Gebühren der Friedhöfe in der Gemeinde Kerzenheim zum 01.03.2024 wie vorgetragen.
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Anlage zur
Friedhofsgebührensatzung II.
Gebühren für die Bestattung und Grabherstellung a) bei
Personen über 5 Jahren 708,05 € c)
Tieferlegungszuschlag
160,65 € d)
Urnen 196,35 € e)
Leichenträger pro Stunde
58,00 € f) bei
Bestattungen freitags nachmittags ab 15 Uhr sowie an Sams-, Sonn- und
Feiertagen wird ein Mehraufwand von 150,00 € berechnet. |
Anlage zur
Friedhofsgebührensatzung II.
Gebühren für die Bestattung und Grabherstellung a) bei
Personen über 5 Jahren 764,70 € c)
Tieferlegungszuschlag
173,50 € d)
Urnen
212,06 € e)
Leichenträger pro Stunde
58,00 € f) bei
Bestattungen freitags nachmittags ab 15 Uhr sowie an Sams-, Sonn- und
Feiertagen wird ein Mehraufwand von 150,00 € berechnet. |