Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung der Satzung über die Gebühren der Friedhöfe in der Gemeinde Kerzenheim zum 01.03.2024 wie vorgetragen.

 


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Anlage zur Friedhofsgebührensatzung

 

II. Gebühren für die Bestattung und Grabherstellung

 

a) bei Personen über 5 Jahren      708,05 €
b) bei Personen unter Jahren        238,00 €

c) Tieferlegungszuschlag              160,65 €

d) Urnen                                         196,35 €

e) Leichenträger pro Stunde            58,00 €

f) bei Bestattungen freitags nachmittags ab 15 Uhr sowie an Sams-, Sonn- und Feiertagen wird ein Mehraufwand von 150,00 € berechnet.

Anlage zur Friedhofsgebührensatzung

 

II. Gebühren für die Bestattung und Grabherstellung

 

a) bei Personen über 5 Jahren      764,70 €
b) bei Personen unter Jahren        238,00 €

c) Tieferlegungszuschlag               173,50 €

d) Urnen                                         212,06 €

e) Leichenträger pro Stunde            58,00 €

f) bei Bestattungen freitags nachmittags ab 15 Uhr sowie an Sams-, Sonn- und Feiertagen wird ein Mehraufwand von 150,00 € berechnet.