Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig die Änderung der Satzung über die Gebühren der Friedhöfe in der Stadt Eisenberg (Pfalz) zum 01. März 2024 wie vorgetragen. 

 


 

 

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Anlage zur Friedhofsgebührensatzung

 

II. Gebühren für die Nutzung der Friedhofseinrichtungen

 

1. für die Benutzung der Leichenhalle (Kühlzelle, je Tag)                    100,00 €

 

 

2. für die Benutzung der
Friedhofskapelle                      170,00 €

 

III. Gebühren für die Bestattung und Grabherstellung

 

1. bei Personen über 5 Jahre  708,05 €

2. bei Personen unter 5 Jahre 238,00 €

3 Tieferlegungszuschlag         160,65 €

 

Bei Vertragsänderungen zu 1. bis 3. Werden die entsprechenden Beträge angefordert und die Gebührensatzung ist anzupassen.

 

4. Urnen                                   120,00 €

5. Personalkosten (pro Stunde) 58,00 €

6. bei Bestattungen freitags nachmittags nach 15.00 Uhr sowie an Sams-, Sonn- und

Feiertagen wird ein Mehraufwand von 200,00 € berechnet.

 

Anlage zur Friedhofsgebührensatzung

 

II. Gebühren für die Nutzung der Friedhofseinrichtungen

 

1. für die Benutzung der Leichenhalle

Tag 1 bis 3 jeweils                 100,00 €

ab Tag 4 jeweils                       30,00 € 

  

2. für die Benutzung der
Friedhofskapelle                      170,00 €

 

III. Gebühren für die Bestattung und Grabherstellung

 

1. bei Personen über 5 Jahre  764,70 €

2. bei Personen unter 5 Jahre 238,00 €

3 Tieferlegungszuschlag         173,50 €

 

Bei Vertragsänderungen zu 1. bis 3. Werden die entsprechenden Beträge angefordert und die Gebührensatzung ist anzupassen.

 

4. Urnen                                   120,00 €

5. Personalkosten (pro Stunde) 58,00 €

6. bei Bestattungen freitags nachmittags nach 15.00 Uhr sowie an Sams-, Sonn- und

Feiertagen wird ein Mehraufwand von 200,00 € berechnet.