Sitzung: 23.01.2024 Stadtrat der Stadt Eisenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt einstimmig die Änderung der Satzung über die Gebühren der Friedhöfe in der Stadt Eisenberg (Pfalz) zum 01. März 2024 wie vorgetragen.
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Anlage zur
Friedhofsgebührensatzung II.
Gebühren für die Nutzung der Friedhofseinrichtungen 1. für die
Benutzung der Leichenhalle (Kühlzelle, je Tag) 100,00 € 2. für die
Benutzung der III.
Gebühren für die Bestattung und Grabherstellung 1. bei
Personen über 5 Jahre 708,05 € 2. bei
Personen unter 5 Jahre 238,00 € 3
Tieferlegungszuschlag 160,65 € Bei
Vertragsänderungen zu 1. bis 3. Werden die entsprechenden Beträge angefordert
und die Gebührensatzung ist anzupassen. 4.
Urnen
120,00 € 5.
Personalkosten (pro Stunde) 58,00 € 6. bei
Bestattungen freitags nachmittags nach 15.00 Uhr sowie an Sams-, Sonn- und Feiertagen
wird ein Mehraufwand von 200,00 € berechnet. |
Anlage zur
Friedhofsgebührensatzung II.
Gebühren für die Nutzung der Friedhofseinrichtungen 1. für die
Benutzung der Leichenhalle Tag 1 bis 3
jeweils 100,00 € ab Tag 4
jeweils 30,00 € 2. für die
Benutzung der III.
Gebühren für die Bestattung und Grabherstellung 1. bei
Personen über 5 Jahre 764,70 € 2. bei
Personen unter 5 Jahre 238,00 € 3
Tieferlegungszuschlag 173,50 € Bei
Vertragsänderungen zu 1. bis 3. Werden die entsprechenden Beträge angefordert
und die Gebührensatzung ist anzupassen. 4.
Urnen
120,00 € 5.
Personalkosten (pro Stunde) 58,00 € 6. bei
Bestattungen freitags nachmittags nach 15.00 Uhr sowie an Sams-, Sonn- und Feiertagen
wird ein Mehraufwand von 200,00 € berechnet. |