Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

a. Der Stadtrat stimmt einstimmig der vorgestellten Entwurfsplanung für die geplanten Gewerbeflächen an der Ebertsheimer Straße zu.

b. Der Stadtrat der Stadt Eisenberg beschließt einstimmig, die Verwaltung zur Durchführung des Beteiligungsverfahren nach dem BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes, zu beauftragen.

 


Das Büro BBP wurde mit der Erstellung des Entwurfsplanes beauftragt. Gemäß Abstimmung mit der Verwaltung sowie der Stadt wurde der in der Anlage beigefügte Entwurf erarbeitet.

Die Fläche wurde in zwei Nutzungsbereiche unterteilt. Der Bereich an der Ebertsheimer Straße soll als Mischgebiet ausgewiesen werden. Der südöstliche Bereich, der teils an die Römerstraße angrenzt, soll als Gewerbegebiet ausgewiesen werden.

Im Mischgebiet befinden sich u.a. die bereits mit Wohn- und Gewerbegebäuden genutzten Grundstücke Ecke Ebertsheimer Str./Römerstr. Ansonsten sollen hier noch zwei Grundstücke mit einer Größe von ca. 1.400 m² bzw. 1.200 m². Die Ausweisung als Mischgebiet erfolgt deshalb, damit die vorhandene Wohnbebauung zulässig ist und um ansonsten nicht in Konflikt mit der in der Straße überwiegend vorhandenen Wohnnutzung zu geraten. 

Im Gewerbegebiet sollen drei Grundstücke mit Größen von etwa 2.100 m² bis 2.900 m² entstehen.

Nun muss der vorgelegten Entwurfsplanung zugestimmt werden, damit das frühzeitige Beteiligungsverfahren durchgeführt werden kann.

 

RM C. Schilling weist darauf hin, dass zwischen Wohn- und Gewerbeflächen differenziert werden sollte. Zudem sollte ein(e) Klima/Umweltschutzbeauftragte(r) hinzugezogen werden.