Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig, die Überarbeitung und Neufassung der Sondernutzungssatzung mit Gebührenordnung zum § 6 a Abs. 1 (rot), vorzunehmen.

Des Weiteren wird mehrheitlich mit 18 –Ja-Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen, folgende Ergänzung in der Gebührensatzung unter 7. a), Absperrungen für Bauzwecke, vorzunehmen:

Es soll eine Gebühr i. H. v. 100,00 Euro/Woche ab 3 Monaten, nach weiteren 3 Monaten entfällt eine Gebühr i. H. v. 500,00 € pro Woche, wenn kein Baufortschritt zu erkennen ist.

 

 

 


Die Stadt Eisenberg hat im Jahr 2008 eine Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen und Flächen erlassen. 2011 und 2018 wurde die Satzung angepasst.

Insbesondere bei der letzten Kommunalwahl hatten sich Fragen über die Auslegung einzelner Regelungen ergeben. Aber auch bei den sonstigen Anträgen und Genehmigungen bestehen Unklarheiten über die Auslegung der Regelungen.

Die Verwaltung hat daher die Satzung überarbeitet. Insbesondere wird auf § 6 a hingewiesen. Nach Auffassung der Verwaltung sollte über die zulässige Anzahl der Wahlplakate bei Kommunalwahlen (Wahlen) diskutiert werden. Beispiel: Ortsbeirat, Stadtrat, Verbandsgemeinderat, Kreistag, Ortsvorsteher, Stadtbürgermeister, Bezirkstag und Europawahl = 8 x 50 Plakate = 400 Plakate. Von der Verwaltung wurde ein Änderungsvorschlag ausgearbeitet, der nach § 6 a eingefügt wurde. 

Die Gebührenordnung zur Sondernutzungssatzung wurde seit dem Jahr 2008 nicht angepasst. Auch hier wurden von der Verwaltung Vorschläge über die Formulierung der Genehmigungstatbestände erstellt. Weiterhin wurden Vorschläge zur Anpassung der Gebühren ausgearbeitet. Zur Info liegt die bestehende Gebührensatzung bei.