Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie der Verwaltung der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz), gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO), einstimmig, Entlastung für das Jahr 2022 zu erteilen.